Wintereinbruch im Harz Nachtruhe, Bußgeld, Streugut: Was Wernigeröder zum Schneeschippen wissen müssen
Der Winter hat den Harz voll im Griff. Die einen freuen sich auf Rodeln und Schneeballschlachten, die anderen denken ans Schneeschnippen. Was dabei in Wernigerode zu beachten ist.

Wernigerode. - In einem Kurz-Interview gibt Ariane Hofmann aus dem Wernigeröder Rathaus Informationen dazu, was für die Bürger zum Thema Winterdienst gilt.
Volksstimme: Wer muss vor seinem Haus Schnee schippen?
Ariane Hofmann: Eigentümer anliegender Grundstücke sind auf den Gehwegen entlang der Grundstücksbreite in Wernigerode zum Winterdienst verpflichtet. Wer aufgrund von Berufstätigkeit oder anderer Einschränkungen nicht oder nur unzureichend tätig werden kann, muss sicherstellen, dass andere diese Aufgabe übernehmen.

Gibt es Strafen, wenn sich die Eigentümer nicht daran halten?
Es kann eine Geldbuße fällig werden. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen, kann dies eine zivil- oder strafrechtliche Haftung zur Folge haben.
Zu welchen Zeiten darf in Wernigerode geschippt werden?
Eine einzuhaltende Nachtruhe gibt es nicht – aber es sollte Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind montags bis freitags bis 7 Uhr sowie samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen. Dies ist bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist.
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Wo darf Schnee hingeschippt werden?
Soweit möglich, ist der Schnee auf dem eigenen Grundstück abzulegen. Wer keine Möglichkeit hat, kann den Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder auf dem Fahrbahnrand so lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht gefährdet oder behindert wird.
Welches Streugut ist erlaubt?
Grundsätzlich gilt: erst räumen, dann streuen. Was an „Festgefrorenem“ auf dem Gehweg verbleibt, muss mit Sand, Granulat oder Splitt abgestumpft werden. Salz oder sonstige umweltschädigende Stoffe sind grundsätzlich verboten.