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Finanzen Die Feuerwehr und das liebe Geld

Es geht ums Geld bei der Feuerwehr: Die Stadträte diskutieren derzeit die Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung.

Von Ariane Amann 16.09.2015, 23:01

Wolmirstedt l In den Ausschüssen diskutieren die Stadträte und Mitglieder der Stadtverwaltung derzeit die Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Feuerwehren in den Wolmirstedter Ortsteilen. In den vergangenen Jahren haben sich die Rechtsgrundlagen geändert, so dass die Neufassung nötig wird.

In der Satzung sind die Aufwandsentschädigungen fixiert, die den Feuerwehrleuten zustehen. Gestaffelt sind diese nach Positionen. So stehen einem Stadtwehrleiter 140 Euro Entschädigung im Monat zu, einem Gerätewart 25 Euro. Während sich die Aufwandsentschädigung des Stadtwehrleiters im Vergleich zur aktuellen Satzung um zehn Euro verringert, bleibt das Salär des Gerätewarts gleich. Beim Sicherheitsbeauftragten allerdings halbiert sich die Aufwandsentschädigung von 20 auf 10 Euro.

Geregelt ist in der Satzung auch der Ersatz von Verdienstausfall. Dieser kann auf Antrag erstattet werden, wenn er durch Einsätze, Übungen oder Feuersicherheitswachen verursacht wird und nachgewiesen werden kann.

Für die Teilnahme an Lehrgängen, Fachtagungen und anderen Ausbildungsveranstaltungen erstattet die Stadtverwaltung - ebenfalls auf Antrag - einen nachgewiesenen Verdienstausfall bis zu einer Höhe von 15,50 Euro.

In der neuen Satzung gibt es aber auch eine neue Position, nämlich die des stellvertretenden Stadtwehrleiters. Diese ist in der aktuellen Satzung nicht vorgesehen. 90 Euro im Monat sollen für das Ausüben dieser Position gezahlt werden. Insgesamt sollen die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt laut Dirk Illgas, Leiter des Wolmirstedter Ordnungsamtes, gering sein.

Sowohl der Finanz- als auch der Hauptausschuss haben in den vergangenen Tagen einstimmig entschieden, die Satzung an den Stadtrat zu überweisen. Dessen Mitglieder müssen dann entscheiden, ob die Satzung so angenommen wird. Im Finanzausschuss hatte es noch die Bitte gegeben, die Satzung um eine Gegenüberstellung mit den noch aktuellen Beträgen zu ergänzen.