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Feuerwehr Abrechnung im Minutentakt

Einsätze der Feuerwehren in Wolmirstedt sind normalerweise frei von Kosten. Allerdings gibt es auch Fälle die der Verursacher tragen muss.

11.03.2021, 08:15
Zu einem Großbrand ist es am Montagnachmittag nördlich von Magdeburg gekommenb. In einer Abfallentsorgungsanlage des Landkreises Börde im Wolmirstedter Ortsteil Elbeu war ein 50x50 Meter großer Haufen mit Restmüll in Brand geraten. Die Rauchwolke war bis zum 15 Kilometer enternten Flugplatz von Magdeburg zu sehen. Insgesamt bekämpften 40 Einsatzkräfte von sechs Feuerwehren die meterhohen Flammen. Mit einem Radlader wurde der Restmüll zur Restablöschung auseinandergezogen. Der Einsatz dauerte rund zwei Stunden.
Zu einem Großbrand ist es am Montagnachmittag nördlich von Magdeburg gekommenb. In einer Abfallentsorgungsanlage des Landkreises Börde im Wolmirstedter Ortsteil Elbeu war ein 50x50 Meter großer Haufen mit Restmüll in Brand geraten. Die Rauchwolke war bis zum 15 Kilometer enternten Flugplatz von Magdeburg zu sehen. Insgesamt bekämpften 40 Einsatzkräfte von sechs Feuerwehren die meterhohen Flammen. Mit einem Radlader wurde der Restmüll zur Restablöschung auseinandergezogen. Der Einsatz dauerte rund zwei Stunden. Tom Wunderlich

Wolmirstedt l Egal ob Brände, Verkehrsunfälle, die berühmte Katze auf dem Baum oder Menschen in Not. Die Ortsfeuerwehren aus Wolmirstedt sind Tag und Nacht zur Stelle um zu helfen. In den meisten Fällen fallen für den Anrufer oder den Verursacher keine Kosten an. Allerdings gibt es auch Notsituationen die eigentlich gar keine sind. In solchen Fällen verschickt die Stadtverwaltung Rechnungen, welche meist nicht ohne sind. Am 25. März soll im Stadtrat über die neue Kostensatzung abgestimmt werden. Die Volksstimme erklärt die neue Kostensatzung im Detail.
Mit der „Zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wolmirstedt außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben“ sollen kostenpflichtige Einsätze demnächst genauer und damit auch rechtskonformer abgerechnet werden. Nötig wurde diese Änderung durch eine Empfehlung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde. Diese empfiehlt aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Magdeburg die Streichung der bisherigen Mindestbetragsregelung. Bisher war es so, dass Einsätze im Viertelstundentakt abgerechnet werden konnten. Nach der Beurteilung durch die Richter, im Juli 2020, ist dies nicht mehr zulässig, da nach Auffassung des Gerichts ist eine satzungsrechtliche Regelung über die Bemessung des Kostenersatzes eines Feuerwehreinsatzes nicht mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar, wenn danach für jede angefangene Viertelstunde eine volle Viertelstunde berechnet, beziehungsweise als Mindestbetrag die Gebühr für eine halbe Stunde erhoben wird. Laut Urteil fehle es an einem sachlichen Grund der Gleichbehandlung unterschiedlicher Sachverhalte sowie der Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte, weil die Abrechnung der Einsatzzeit nach kürzeren Zeitintervallen möglich und nicht mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist. Letztendlich stellen die Richter fest, dass die Nichtigkeit einer solchen Satzungsregelung zur Nichtigkeit der gesamten Satzung und des dazugehörigen Kostentarifs führt. Durch dieses Urteil wird nun die minutengenaue Abrechnung nötig.