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Bürokratie Vereine lassen Fördergeld liegen

Die Wolmirstedter Richtlinie zur Förderung für gemeinnützige Vereine kommt auf den Prüfstand. Nachbesserungen werden besprochen.

Von Gudrun Billowie 04.04.2018, 01:01

Wolmirstedt l In Wolmirstedt stehen für Vereinsarbeit, Sport und Tourismus in diesem Jahr 104.100 Euro zur Verfügung. Ein Großteil dieses Geldes ist vertraglich gebunden. Das heißt, Vereine haben Anspruch darauf, unter anderem das Bürgerhaus, das OK-Live-Ensemble, Webers Hof oder Stern Elbeu. 4000 Euro liegen jedoch in einem (sinnbildlich) offenen Topf. Daraus können Vereine gesondert abschöpfen, sei es als sogenannte bedarfsbezogene Zuschüsse wie für Jubiläumsfeste oder für Investitionen wie neue Sportgeräte.

So richtig will sich dieser Topf jedoch derzeit nicht leeren. Der Grund: Vereine erfüllen die Förderkriterien nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand. Bisher hat der Stadtrat von den 4000 Euro Anträge in Höhe von 2850 Euro vorbehaltlich bewilligt. Vorbehaltlich bedeutet, dass manche Vereine erst ihre Mitgliedsbeiträge erhöhen müssen, um das Geld zu bekommen. Laut Vereinsrichtlinie werden fünf Euro monatlich für Erwachsene und drei Euro für Kinder gefordert.

Unter anderem der Glindenberger Chor lehnt das ab und verzichtet auf den Zuschuss, der ohnehin nicht in voller Höhe geflossen wäre. 500 Euro waren beantragt, die sollten helfen, die Chorleiterin zu finanzieren. Davon wurden nur 375 Euro bewilligt. Doch auch dieses Geld wird nun im Topf bleiben, der Glindenberger Chor wird die Chorleiterin anders entlohnen. Ähnlich reagieren andere Vereine.

Stadtrat Werner Teige (CDU) regte an, diese Richtlinie noch einmal zu überarbeiten. Er ist selbst Vereinsvorsitzender des Kulturvereins „Webers Hof“ und weiß daher aus erster Hand, wie schwierig es für Vereine sein kann, die städtische Förderung zu bekommen. „Streichen wir beispielsweise unser Gebäude, ist das eine Werterhaltung, aber keine Investition“, erklärt er. Zuschüsse gibt es jedoch nur für Investitionen.

Doch selbst wer für Investitionen Geld aus dem 4000-Euro-Topf haben möchte, muss eine Menge bürokratischer Bedürfnisse befriedigen. Vereine müssen unter anderem nachweisen, dass auch beim Land, Landkreis oder anderen Dritten Fördermittel beantragt wurden. Außerdem muss die investive Maßnahme mindestens zehn Jahre lang für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehen sowie der Öffentlichkeit ganz oder zeitlich beschränkt zugänglich sein.

„Und das alles für Geld aus einem Topf, der mit 4000 Euro gefüllt ist“, fasst Werner Teige zusammen. Er sieht die Höhe der Fördersumme in keinem Verhältnis zum Aufwand, den ehrenamtlich arbeitende Vereinsmitglieder betreiben müssen, um ein paar Hundert Euro davon zu bekommen. Deshalb fordert er neben der Nachbesserung der Förderrichtlinie auch mehr Unterstützung der Vereine durch Verwaltungsmitarbeiter. „Die Verwaltung sollte wie ein Servicebüro arbeiten.“

Kritisch betrachtet Werner Teige auch die Mindesthöhe der Mitgliedsbeiträge, um überhaupt eine Förderung aus dem 4000-Euro-Topf zu bekommen. Diese Höhe wurde deshalb festgelegt, weil Vereine zuallererst selbst für die Finanzierung ihrer Wünsche sorgen sollen, bevor sie Steuergelder aus dem Stadtsäckel beantragen. Das findet auch Werner Teige grundsätzlich richtig. Allerdings nicht für jeden Verein.

„Fördervereine haben sich in der Regel gegründet, um andere zu unterstützen“, merkt er an, „beispielsweise Feuerwehrvereine.“ Die nehmen von ihrem Mitgliedern in der Regel keinen Mitgliedsbeitrag, der fünf Euro im Monat erreicht, schon gar nicht, wenn diese Mitglieder außerdem aktive Kameraden sind. „Nach der Richtlinie werden diese Fördervereine also niemals in den Genuss der städtischen Gelder kommen“, sagt Werner Teige, „und darüber sollten wir dringend noch einmal reden.“ Betroffen ist unter anderem der Glindenberger Feuerwehrverein.

Der Stadtrat folgte Werner Teiges Vorschlag und wird die Förderrichtlinie demnächst überarbeiten. Nach jetzigem Stand ist der Topf also noch mit mindestens 1150 Euro gefüllt. Ob sie abgerufen werden, ist ungewiss. Laut Richtline dürfen Vereine in diesem Jahr nur noch Förderungen bis zu 500 Euro beantragen, sechs Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn. Die Zeit läuft.