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Coronavirus Kalibad Zielitz: Gäste können kommen

Das Kalibad in Zielitz (Landkreis Börde) wird am 15. Juni für den öffentlichen Badebetrieb wieder freigegeben. Alles ist vorbereitet.

14.06.2020, 23:01

Zielitz (vs/dei) l Aushänge und Hinweise befinden sich vor dem Eingang und auf dem Gelände des Kalibades Zielitz. In dieser Saison ist die Besucherzahl im Kalibad – aufgrund der Corona-Pandemie – auf aktuell 300 Personen beschränkt. Die Auslastung wird bei der Registrierung angezeigt.

Für einen Besuch im Kalibad Zielitz ist es notwendig, dass Badegäste ihre Kontaktdaten angeben. Diese werden gebeten, am Vortag des geplanten Besuches – bis 00:00 Uhr – das Kontaktformular, dass auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Elbe-Heide: www.elbe-heide.de seit Sonntag, 14. Juni, online gestellt, auszufüllen und abzuschicken. Nach vier Wochen werden die mitgeteilten persönlichen Daten gelöscht.

Der Hausherr bittet um Beachtung der erweiterten Hygienevorschriften, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu minimieren. So dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen zu infizierten Personen Kontakt hatten oder Erkältungssymptome aufzeigen, das Bad nicht betreten.

Maximal 300 Besucher dürfen sich zum selben Zeitpunkt im Kalibad aufhalten. In den Becken ist die maximale Personenanzahl auf 69 beschränkt. Im Schwimmerbecker dürfen bis zu 25 Menschen gleichzeitig schwimmen. Im Nichtschwimmerbecken 44 Menschen. Das Planschbecken bleibt geschlossen.

Die jeweilige Unterbrechung zwischen den einzelnen Schwimmzeiten wird für die Reinigung und Desinfektion nach dem Hygienekonzept genutzt. Hierzu müssen alle Besucher mit Ende der Schwimmzeit das Kalibad verlassen.

Der Imbiss öffnet je nach Bedarf und Möglichkeit. Auch hier gilt die Abstandsregel und soll der Verzehr von Speisen und Getränken nicht direkt am Imbiss stattfinden. Nach dem Schwimmen verlassen die Badegäste bitte das Becken. Sie können sich wie gewohnt mit den Außenduschen abbrausen und umkleiden. Die Sammelduschen sind gesperrt. Danach sollen die Besucher das Bad bitte möglichst zügig verlassen. Auch hier gilt eine Einbahnstraßenregelung.