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Fußgängerzone Immer Ärger mit kaputten Pollern

Wolmirstedts Innenstadt ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Doch nicht alle Poller funktionieren so, wie es gewünscht ist.

Von Gudrun Billowie 11.10.2017, 01:01

Wolmirstedt l Achtung, elektronische Polleranlage, warnt ein Schild am Eingang der Fußgängerzone. Für manche Fahrzeuge kam diese Warnung zu spät, sie wurden vom hochfahrenden Poller aufgebockt. Inzwischen sind die Polleranlagen an den Zufahrten von der Friedensstraße und der Friedrich-Ebert-Straße komplett kaputt, schiefgefahren zum Teil.

Fahrzeuge können dort ungehindert passieren. Das führt unter anderem dazu, dass Autos des Nachts mit hoher Geschwindigkeit durch diesen Bereich rasen. Das ist zwar komplett verboten, lässt sich aber kaum dauerhaft kontrollieren. Nun sortiert die Stadt die Absperrungen neu.

Der elektronische Poller, der am Boulevardeingang Richtung Friedrich-Ebert-Straße installiert war, wurde dauerhaft entfernt. Diese Zufahrt soll in den kommenden Tagen komplett für den Verkehr abgesperrt werden, künftig nur noch Rettungsfahrzeugen zur Verfügung stehen. Damit wird die Friedrich-Ebert-Straße an dieser Stelle zur Sackgasse. Pkw können dann entspannter parken als bisher.

Der an der Friedrich-Ebert-Straße entfernte Poller sollte eigentlich einen anderen „Arbeitsplatz“ bekommen, nämlich den kaputten Poller am Ende der Fußgängerzone Richtung Friedensstraße ersetzen. In der vergangenen Woche wurde er dort fachgerecht eingebaut. Doch als er in Betrieb genommen werden sollte, streikte die Elektronik. Die Steuersäule ist kaputt, die Reparatur wird einige Wochen dauern.

Nun funktioniert nach wie vor nur die Polleranlage in Höhe des Rathauses. Dort hebt und senkt sich die Absperrung so, wie sie soll.

Dennoch: Ob die Poller funktionieren oder nicht, die August-Bebel-Straße ist im Innenstadtbereich grundsätzlich als Fußgängerzone ausgewiesen. Das bedeutet, Fahrzeuge haben dort nichts zu suchen. Fahrradfahrer dürfen auf dieser Meile lediglich außerhalb der Markttage radeln.

Neben diesen Grundsätzen gibt es jedoch Sonderregelungen. Vorgesehen sind feste Zeiten für den Lieferverkehr. Werktags zwischen sieben und neun Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr können Lkw Blumen, Obst oder Möbel bis vor die Geschäfte chauffieren. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren der Fußgängerzone nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

Über die verfügen vor allem Anwohner, die nur über diesen Weg zu ihren Grundstücken gelangen. Das Parken auf dem Boulevard ist jedoch auch ihnen nicht erlaubt. Politessen kontrollieren zunehmend auch in den Abendstunden oder sonnabends. Sie sind für den sogenannten ruhenden Verkehr zuständig.

Nicht befugt sind die städtischen Ordnungshüter hingegen, den rollenden Verkehr in die Schranken zu weisen, also Autos, die durch die Fußgängerzone rasen. Diese Kontrolle obliegt der Polizei.

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass es schon immer Probleme mit dem Verkehr in dieser Straße gegeben hat. Bevor 1755 eine Marktordnung vorschrieb, dass Stände nur vor der zurückgesetzten westlichen Häuserzeile stehen dürfen, hat es viele Beschwerden von Fuhrleuten über verstopfte Straßen gegeben. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Straße an Markttagen für den Durchgangsverkehr gesperrt. 1937 haben gar Männer mit roten Fähnchen ortsfremde Kraftfahrer zurückgewiesen.