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Kleingarten Brachen könnten Gerätehaus weichen

Eine Kleingartenanlage in Groß Ammensleben kommt als Standort für ein Feuerwehrhaus in Frage. Aber erst muss Baurecht geschaffen werden.

Von Vivian Hömke 25.10.2018, 01:01

Groß Ammensleben l Im Brandschutzbedarfsplan der Niederen Börde ist perspektivisch der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Groß Ammensleben festgeschrieben. Als Standort kommt ein Areal am Ortsrand an der Kreuzung Richtung Gutenswegen in Frage. Momentan befindet sich dort noch eine Kleingartenanlage. Viele der Parzellen liegen jedoch brach und werden schon länger nicht mehr genutzt – eine Entwicklung, wie sie auch in vielen anderen Kleingartensparten des Landes zu beobachten ist.

Damit an dieser Stelle jedoch überhaupt etwas errichtet werden dürfte, muss erst einmal Baurecht geschaffen werden. Mit einer entsprechenden Beschlussvorlage soll sich am heutigen Donnerstag der Gemeinderat befassen. „Für den aktuell geplanten Neubau der Feuerwehr wurde ein Flächenbedarf von 5500 Quadratmetern ermittelt“, heißt es in dem Papier.

Wie Reinhard Schimka, Leiter des Fachdienstes Gemeindeentwicklung, auf Volksstimme-Nachfrage erklärte, sei das entsprechende Areal (Flur 1, Flurstück 705) im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Niedere Börde als Kleingartenanlage ausgewiesen und dürfe deshalb nicht einfach so bebaut werden.

Da ein vereinfachtes Verfahren zur Schaffung von Baurevht nur für Wohnbau-Vorhaben zulässig sei, müsste stattdessen ein „umweltprüfungspflichtiges, förmliches Verfahren einschließlich der Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Ortschaft Groß Ammensleben“ eingeleitet werden. „Dieses verursacht aber nicht unbeachtliche Planungsmehrkosten gegenüber der Ursprungsplanung“, erläutert Schimka in der Vorlage.

Deshalb solle alternativ geprüft werden, ob auf die Änderung des Flächennutzungsplanes verzichtet werden könnte. „Dies ist möglich, wenn die Gemeinde beabsichtigt, generell für die gesamte Gemeinde einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen“, heißt es weiter. Dann könnte ein vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Kosten für die dafür benötigte Bauleitplanung würden sich laut Bauverwaltung dann auf etwa 10.000 Euro belaufen. Gegebenenfalls notwendige Fachgutachten, wie beispielsweise ein schalltechnisches Gutachten, artenschutzrechtliche Untersuchungen und zusätzliche Biotoptypenkartierungen seien noch nicht einberechnet.

Der Gemeinderat soll sich heute Abend sowohl mit dem Flächennutzungsplan als auch mit dem Baurecht auf dem Areal der Kleingartenanlage befassen. Die Sitzung findet in der Aula der Grundschule in Dahlenwarsleben, Abendstraße 6, statt und beginnt um 18.30 Uhr.