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Kreisumlage Barleben klagt gegen Landkreis

Die Gemeinde Barleben klagt gegen den Landkreis Börde. Grund ist aus Sicht der Gemeinde die zu hoch angesetzte Kreisumlage.

Von Juliane Just 15.08.2018, 01:01

Barleben l Es geht um knapp zwölf Millionen Euro. Diese Summe ist in der Kreisumlage festgesetzt. Für 2017 muss Barleben 5,78 Millionen Euro an den Landkreis abgeben, für 2018 sind es 6,02 Millionen Euro. Dagegen hat die Gemeinde zwei Klagen beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingereicht.

Grund ist laut der Gemeinde, dass der Landkreis bei der Berechnung die „finanzielle Mindestausstattung“ Barlebens nicht ausreichend beachtet hat. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraft – zwei Jahre rückwirkend. Die Kreisumlage 2017 bezieht sich demnach auf das Haushaltsjahr 2015. Die Kreisumlage für 2017 hat die Gemeinde bereits bezahlt, 2018 bezahlt sie derzeit in Raten ab.

Auf Volksstimme-Nachfrage verweist die Gemeinde in einer Stellungnahme auf das „erhebliche Haushaltsdefizit der Kommune“, das bei der Festsetzung der Kreisumlage nicht beachtet wurde. Damit bezieht sich die Gemeinde auf ein Haushaltsloch, das sich im Jahr 2014 auftat. Bis dahin konnte sich Barleben mit einem ausgeglichenen Haushalt rühmen und galt als wohlhabende Gemeinde. Innerhalb von nur zwei Jahren musste die Gemeinde jedoch einen massiven Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen verkraften. Von 31 Millionen Euro ging es auf vier Millionen Euro runter. Das Haushaltsloch wuchs auf 16,5 Millionen Euro an. Nachdem sich die Gemeinde jahrelang Investitionen leistete, von denen andere nur träumen konnten, musste sie von da an auf jeden Cent schauen.

Als weiteren Grund der Klage nennt die Gemeinde Barleben, dass das Festsetzungsverfahren der Kreisumlage aus Sicht der Gemeinde „rechtsfehlerhaft“ sei. Dabei geht es der Gemeinde um die Anhörung. Bisher hat der Kreistag die Kreisumlage rein rechnerisch erhoben. Das heißt: Damit der Landkreis seine gesetzlichen Aufgaben finanzieren kann, erhebt er eine Summe und legt diese auf die Gemeinden um – je nach deren Steuerkraft. Dabei werden jedoch andere Umstände wie klamme Haushaltskassen nicht berücksichtigt – wie im Falle Barleben. Deswegen fordert die Gemeinde nun gerichtlich eine Anhörung, damit die Kreisumlage keine rein rechnerische Angelegenheit bleibt.

Als im April dieses Jahres der Bescheid für die Kreisumlage 2018 ins Haus flatterte, entschied sich die Gemeinde, auch hier zu klagen. Was die Klagen Barleben kosten werden, kann laut Gemeinde noch nicht beziffert werden.

Dabei betont die Verwaltung, sie hätte nach Möglichkeiten gesucht, ein erneutes Klageverfahren zu vermeiden. So schlug sie dem Landkreis vor, den Bescheid der Kreisumlage 2018 aufzuheben und erst nach Abschluss des laufenden Verfahren zur Kreisumlage 2017 zu entscheiden. Der Landkreis teilte daraufhin schriftlich mit, dass er dieser Bitte „nicht zu entsprechen vermag“. Deswegen klagte Barleben erneut.

Der Landkreis Börde möchte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht öffentlich äußern. Wie lange sich das Verfahren hinziehen könnte, ist bisher noch ungewiss. Ein Verhandlungstermin wurde laut dem Landkreis Börde für beide Klagen noch nicht anberaumt.

Barleben ist seit Jahren der größte Einzahler beim Landkreis. Die Gemeinde hat bis 2014 etwa ein Viertel der Kreisumlage allein gestemmt. Bis 2014 wurden stets zwischen elf und zwölf Millionen Euro überwiesen. Im Jahr 2015 waren es 9,7 Millionen Euro, ein Jahr später nur noch 3,6 Millionen Euro. Seither steigt die Summe wieder an.

Zuletzt wehrte sich die Gemeinde Perlin (Mecklenburg-Vorpommern) vor Gericht erfolgreich gegen die Kreisumlage. Der Kreis hätte bei der Festsetzung die Interessen der Gemeinde nicht hinreichend berücksichtigt, befanden die Richter im Juli.

Auch in Sachsen-Anhalt wurde bereits geklagt. Im Salzlandkreis sind 2017 insgesamt 13 von 21 Gemeinden gegen die Kreisumlage vor Gericht gezogen. Dort müssen die Gemeinden 50 Prozent ihrer Einnahmen abführen. Auch hier steht die Forderung im Raum, der Kreis hätte vor der Festlegung seiner Kreisumlage die finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigen müssen. In diesem Jahr wird es vermutlich zu einer mündlichen Verhandlung kommen – um Kosten zu sparen, verzichten beide Parteien auf Anwälte.