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Osterfeuer Osterfeuer bleiben in Wolmirstedt verboten

Aufgrund der Corona-Pandemie können in diesem Jahr erneut keine Traditionsfeuer in der Region stattfinden

31.03.2021, 17:16

Wolmirstedt / Tom Wunderlich

Es ist das zweite Jahr in Folge, in dem die Corona-Pandemie die Region über Ostern in Schach hält. Viele Kulturveranstaltungen sind schon lange abgesagt. Auch über Ostern sieht es eher mau aus. Die traditionellen Osterfeuer in Wolmirstedt und Umgebung müssen erneut abgesagt werden. Wie bereits im Vorjahr wird es keine „Großveranstaltungen“ für die breite Masse an Ostern geben. Jedoch gibt es eine kleine Ausnahme.

Grund für die Absage aller Osterfeuer ist die aktuell bestehende Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Demnach sind öffentliche Veranstaltungen komplett untersagt. Zudem kommt noch die Kontaktbeschränkung welche Ende März von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen und in Sachsen-Anhalt umgesetzt wurde. Demnach dürfen sich maximal Personen eines Hausstandes mit einer weiteren Person eines anderen Hausstandes treffen. Wer sich allerdings diesem Verbot widersetzt, von dieser Regelung sind auch Vereine betroffen, muss mit einer saftigen Geldbuße rechnen. Nach der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt kann die Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung mit einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro geahndet werden.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, welche zumindest private Osterfeuer im kleinsten Rahmen möglich macht. So dürfen auf Privatgrundstücken kleine Traditionsfeuer durchgeführt werden, welche jedoch nicht größer als eine Feuerschale oder einem Feuerkorb sind, so der Sprecher des Landkreises Börde Uwe Baumgarten. Auch hier muss allerdings die Eindämmungsverordnung mit Bezug auf die Haushalts-stand-Regelung beachtet werden. Hinzu kommt, was verbrannt wird. Nach Angaben des Landkreis Börde ist maximal das Verbrennen von trockenem und unbehandelten Holz erlaubt. Das Verbrennen von Grünschnitt und Abfällen ist im Landkreis generell das ganze Jahr über verboten. Seit April 2019 besteht hierfür eine Regelung im Landkreis, welche diese Beseitigung von Abfällen strikt untersagt. Auch hier muss bei Verstößen mit einem empfindlichen Bußgeld und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gerechnet werden. Sollte es durch unangemeldete Osterfeuer, zum Beispiel durch starke Rauchentwicklung, auch noch zu einem Feuerwehreinsatz kommen, muss der Verursacher hier ebenfalls mit der Übernahme für Fahrzeuge und Einsatzkräfte rechnen. Hier kommen schnell mehrere Hundert Euro zusammen.