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Satzung Wer aus Jux Feuerwehr ruft, zahlt

Was kostet ein Feuerwehreinsatz? Das hat Wolmirstedt in einer Satzung sehr detailliert geregelt. Diese Satzung wurde nun überarbeitet.

Von Gudrun Billowie 05.09.2017, 01:01

Wolmirstedt l Wer aus purem Jux die Feuerwehr ruft, zahlt. Der Grundbetrag für sogenannten Unfugalarm soll auf 400 Euro erhöht werden. Bisher sind dafür 256 Euro fällig. Stimmt der Stadtrat der neuen Satzung zu, ist sie ab dem 29. September gültig. In dieser neuen Satzung sind auch andere Gebühren verändert worden, sie wurden auf der Grundlage der doppischen Haushaltsführung neu kalkuliert. Besonders die Finanzer im Rathaus haben sich mit der Bewertung der Fahrzeuge und Einsatzstunden beschäftigt und auch Veränderungen im Feuerwehr-Fuhrpark berücksichtigt.

Seit der letzten Satzungsänderung im Jahr 2011 sind einige Fahrzeuge gealtert, andere wurden durch nagelneue ersetzt. Diese aktuellen Werte flossen in die Kalkulation mit ein. Zudem darf die Stadt mit ihrer Feuerwehr nicht gewinnorientiert arbeiten. Die neue Kalkulation drückt die Kosten zum Teil extrem nach unten. Bisher wird der einstündige Einsatz der Drehleiter mit 217 Euro pro Stunde berechnet, nach der neuen Satzung sollen es nur noch 37 Euro sein. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug kostet bei einem einstündigen Einsatz bisher 152 Euro, nach der neuen Satzung nur noch 35 Euro. Auch der Stundensatz für die anderen Fahrzeuge bewegt sich zwischen 33 und 35 Euro.

Die Kosten für den Einsatz der Kameraden wurden ebenfalls angepasst. Bei regulären Feuerwehreinsätzen werden für jeden Kameraden pro Stunde 33 Euro berechnet. Für Brandsicherheitswachen sollen pro Person und Stunde weiterhin 25 Euro fällig werden. Brandsicherheitswachen werden beispielsweise nach dem Brand eines Strohdiemens benötigt, um ein erneutes Aufflammen zu erkennen und zu verhindern. Gefordert werden sie aber auch bei Zirkus- oder Theatervorstellungen sowie Volksfesten. Bei solcherlei nichtfeuerwehrtypischen Einsätzen waren vom Veranstalter bisher 21 Euro pro Person und Stunde zu zahlen. Künftig wird nicht mehr nach dem Grund einer Brandsicherheitswache unterschieden, sodass immer 25 Euro pro Person und Stunde fällig sind.

Nach der neuen Kalkulation kostet also ein gewöhnlicher Feuerwehreinsatz, zu dem beispielsweise drei Fahrzeuge und 13 Kameraden ausrücken, über 500 Euro. Das wird im Normalfall aus der Stadtkasse gezahlt. Bürger, die die Feuerwehr zu notwendigen Einsätzen rufen, werden nach wie vor nicht zur Kasse gebeten. Die Feuerwehr wird nötig bei Bränden, Notständen, Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus Lebensgefahr sowie von der Stadt genehmigte Ausbildungs- und Übungseinsätze der Feuerwehr. Eine Katze, die sich auf einen Baum verirrt hat, gilt übrigens nicht als lebensgefährdet, ihr wird der Rückweg zugetraut.

Allerdings können Bürger und Betriebe auch außerhalb des Unfugalarms zur Kasse gebeten werden. Rückt die Feuerwehr aus, weil sie von einer defekten oder falsch bedienten Brandmeldeanlage gerufen wurde, fordert die Stadt unter Umständen die Kosten für den Einsatz zurück. Betriebe sind also angehalten, ihre Brandmeldeanlagen im Blick zu behalten und regelmäßig zu warten.

Einsätze aufgrund ausgelöster Brandmeldeanlagen sind gar nicht selten. Im vergangenen Jahr riefen sie die Feuerwehr 36 Mal auf den Plan. Bei insgesamt 108 Einsätzen ging somit ein Drittel darauf zurück. Zahlen müssen Bürger oder Veranstalter auch, wenn sie Lösch- oder Rettungsfahrzeuge, Beleuchtung oder Hilfsgeräte der Feuerwehr nutzen. Die Höhe regelt die jeweils gültige Satzung.