Schiedsstelle Schlichten statt richten

Die Damen der Schiedsstelle Barleben haben neue Büros bezogen. Ab sofort sind sie in der Gemeindebibliothek anzutreffen.

29.02.2020, 23:01

Barleben (spt) l „Schlichten statt richten“ lautet das Motto von Irma Riebeseel. Sie ist die Vorsitzende der Schiedsstelle in Barleben. Ihre Aufgabe ist es, zwischen streitenden Bürgern untereinander beziehungsweise Bürgern und Firmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Unterstützt wird sie dabei von Margit Porstmann und Monika Förster.

„Aus jeder Ortschaft der Einheitsgemeinde Barleben ist eine Person in der Schiedsstelle vertreten. Das ist wichtig, damit auch in jedem Fall gleichgerecht und neutral vermittelt werden kann“, sagt Riebeseel. Durchschnittlich sechs Verfahren im Jahr würden in der Schiedsstelle bearbeitet. Die Erfolgsquote liege bei rund 90 Prozent.

Die Schiedsstelle ist neben Notaren und Rechtsanwälten zur Durchführung von außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverfahren zuständig. Als Grundlage dient das sogenannte Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sie ist also eine Einrichtung zur Schlichtung kleiner Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten sowohl vermögensrechtlicher als auch strafrechtlicher Art.

Ein vor der Schiedsstelle durchzuführendes Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen Vergleich herbeizuführen, also Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen. Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren.

Schlichtungsverhandlungen können stattfinden bei vermögensrechtlichen Ansprüchen wie beispielsweise Schadenersatz, bei nachbarrechtlichen sowie bei strafrechtlichen Angelegenheiten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder übler Nachrede.

Im übrigen ist in einigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Erhebung einer Klage vor einem ordentlichen Gericht übrigens erst dann zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsstelle stattgefunden hat. Dabei handelt es sich um nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Störungen vom Nachbargrundstück, Streitigkeiten über die Errichtung eines Zaunes und überhängende Zweige sowie um Ehrenschutzklagen wie Beleidigung oder Verleumdungen, die nicht in der Presse und im Rundfunk begangen wurden.

Die Schiedsstelle wird auf schriftlichen Antrag oder eines zu Protokoll der Schiedsstelle erklärten Antrages einer an der Streitigkeit beteiligten Person tätig.

Ihren Sitz hat die Schiedsstelle Barleben neuerdings in der Ernst-Thälmann-Straße 3. Gemeinsam mit dem Archiv ist die unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten nunmehr in einem Bereich in der Gemeindebibliothek untergebracht.

Sprechzeiten der Schiedsstelle Barleben: jeden letzten Dienstag im Monat ab 18 Uhr