1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Verwirrung zum Wochenstart

Senioren Verwirrung zum Wochenstart

Seit Montag ist der sogenannte Teil-Lockdown in Kraft. Beim Verein „Mehrgenerationenzentrum“ in Barleben herrschte Verwirrung.

Von Sebastian Pötzsch 03.11.2020, 00:01

Barleben l Bei Wolfgang Buschner stehen an diesem Montagvormittag die Telefone kaum still. „Hier rufen die Leute an und wollen wissen, wie es nun weitergeht. Niemand versteht die neue Verordnung“, sagt der Vorsitzende des Vereins „Mehrgenerationenzentrum“ in Barleben. Als öffentliche Einrichtung der Gemeinde für die Daseinsvorsorge stehen in den kommenden Wochen einige Veranstaltungen an. Froh waren Wolfgang Buschner und seine Mitstreiter, dass die wöchentlich beziehungsweise monatlich geplanten Babytreffs, Blindenstammtische und Bingo-Nachmittage nach den ersten Einschränkungen seit dem Frühjahr wieder in Fahrt kamen. „Schon alleine, um die Vereinsamung vor allem bei Älteren, die es ja mit dem ersten Lockdown gegeben hat, nicht noch einmal wiederholen zu müssen“, sagt der Vereinschef. „Und nun stehen die Angebote wieder auf der Kippe.“

Schuld daran ist seiner Meinung nach eben jene Zweite Verordnung zur Änderung der 8. Corona-Eindämmungsverordnung. „Ich habe mir das Papier jetzt mehrmals durchgelesen. Seit Stunden zerbreche ich mir den Kopf, wie wir handeln sollen“, berichtet Buschner weiter und verweist auf vermeintliche Widersprüche in dem Erlass.

So ist dem Paragraf 2a der Verordnung zu entnehmen, dass „Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und vorsorge … dienen“, vom Veranstaltungsverbot ausgenommen sind. Auch laut der beigefügten Anlage „Fragen und Antworten zur aktuellen Eindämmungsverordnung“ dürfen Angebote von Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkten sowie Mehrgenerationenhäusern stattfinden.

Ganz anderes liest sich da der Paragraf 4a der aktuellen Landesverordnung. Im Absatz 3 heißt es nämlich, dass „Einrichtungen und Angebote in soziokulturellen Zentren und Bürgerhäusern“ nicht geöffnet werden dürfen.

„Ich habe herumtelefoniert. Bisher konnte mir niemand helfen“, erzählt Wolfgang Buschner. Die Hoffnung auf baldige Hilfe will er dennoch nicht aufgeben. Während eines Gesprächs mit einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sei ihm versprochen worden, dass sich ein Experte innerhalb der nächsten 24 Stunden melden werde. „Da wird mir wohl nichts übrig bleiben, als schlimmstenfalls bis morgen abzuwarten“, sagt der MGZ-Vorsitzende.

Kurz nach Mittag kommt dann ein Anruf aus dem Gesundheitsamt. „Wir dürfen“, berichtet Wolfgang Buschner, dem sichtlich ein Stein vom Herzen fällt. „Der Dame vom Landkreis war die Problematik bereits bekannt. Auch in Haldensleben gibt es ein Mehrgenerationenzentrum, deren Mitarbeiter auf die Widersprüche in der Verordnung hingewiesen haben“, erklärt der Barleber und ergänzt: „Alle Angebote, die im Rahmen der Daseinsfürsorge vor allem für ältere Menschen gedacht sind, dürfen wir weiterhin anbieten.“

Dafür seien allerdings verschärfte Hygieneregeln einzuhalten. „Es kommt vermehrt auf Abstand und Hygiene an. Wobei wir diese Regeln immer eingehalten haben, auch, als sie offiziell aufgeweicht wurden“, berichtet Wolfgang Buschner. So werden also auch weiterhin Kontaktlisten ausliegen und das Tragen von Mund- und Nasenschutz zur Pflicht werden. „Tatsächlich ist während des Telefonats mit dem Gesundheitsamt hervorgehoben worden, dass sich eine Vereinsamung älterer Bürger nicht wiederholen darf. Deshalb dürfen wir auch nur Veranstaltungen anbieten, die der Daseinsfür- und Daseinsvorsorge dienen“, betont Buschner. Demnach wird der für heute geplante wöchentliche Babytreff nicht stattfinden. Der Stammtisch für Sehschwache und Blinde am 9. November, der Bingo-Nachmittag sowie die Lesung der Märchenoma jeweils am 26. November werden dagegen nicht gestrichen.

Sogar der „Geburtstag des Monats“ am 19. November wird vorbereitet. „Weil unser Verein als professioneller Veranstaltungsplaner gilt, dürfen wir das organisieren“, führt Wolfgang Buschner dazu aus und betont: „Allerdings mit größter Vorsicht.“ So werden nur die Geburtstagskinder eingeladen, Verwandte und Freunde müssen Zuhause bleiben.

„Ich bin froh, dass wir nun weitermachen dürfen und dass wir wissen, unter welchen Bedingungen“, sagt der MGZ-Chef. Für die aktuelle Verordnung hat er im Hinblick auf die jüngere pandemische Entwicklung zwar größtes Verständnis, wie er sagt, aber nicht für die Widersprüche in dem Papier.

Dazu von der Volksstimme befragt, teilt das zuständige Landessozialministerium mit, dass es sich beim „Mehrgenerationenzentrum“ Barleben „ausweislich des Internetauftrittes“ um ein Mehrgenerationenhaus handelt. „Insofern findet der ... Paragraf 2a (der Zweiten Änderungsverordung der 8. Corona-Eindämmungsverordnung/Anmerkung der Redaktion), der sich vordergründig auf Organe der Rechtssprechung, der Verwaltung und der Legislative bezieht, keine Anwendung“, heißt es in der schriftlichen Antwort der Pressesprecherin. Entsprechend Paragraf 4 und Paragraf 4a dieses Erlasses dürften Angebote von Mehrgenerationenhäusern aber weiterhin stattfinden.

„Gleichwohl“, wird in dem Schreiben betont, „gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in engen Räumen.“ Grundsätzlich werden Bürger dringlich aufgefordert, „die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deshalb sollte vor Ort entschieden werden, Veranstaltungen, bei denen der vorübergehende Verzicht zumutbar ist, zu verschieben.“