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Windenergie Straguth will keinen Windpark

Windparks sollen für sauberen Strom sorgen. Doch Ortschaften sträuben sich oft dagegen, wie jüngst Straguth.

Von Daniela Apel 20.08.2015, 18:29

Zerbst/Straguth l Innerhalb der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg wird momentan über die Ausweisung von Eignungsgebieten zur Windenergienutzung beraten. Der 1. Entwurf des neu erstellten, so genannten „Sachlichen Teilplans“ beschäftigte nun ebenfalls den Zerbster Stadtrat. Vor einer Beschlussfassung sah sich jener zunächst mit einem Antrag aus Straguth konfrontiert, den der stellvertretende Ortsbürgermeister Günter Heise eingereicht hatte. In diesem wurden die Mandatsträger gebeten, einer Erweiterung des Windparks „Zerbster Flugplatz“ in Richtung Straguth und Badewitz nicht zuzustimmen und stattdessen Ersatzflächen zu finden. Beide Dörfer seien bereits nordöstlich durch einen Windpark mit einem Abstand von 500 Metern zur Ortslage belastet. Würden auf dem ehemaligen Militärflugplatz weitere Anlagen entstehen, würde sich die Einschränkung der Lebensqualität für die Bewohner weiter verschlechtern. Schon jetzt werde der üblicherweise geplante Mindestabstand zwischen zwei Windparks von fünf Kilometern unterschritten, bei einem Zusammenrücken würde der Abstand nur noch rund 1,8 Kilometer betragen.

Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) wies darauf hin, dass von Zerbster Seite bei der Erstellung des Teilplans ein Zusammenwachsen der Windeignungsgebiete am Stiefelknecht, auf dem Flugplatz und bei Straguth/Badewitz in Kauf genommen wurde, um potentielle Flächen bei Buhlendorf und Lindau sowie Leps herausnehmen. Dem sei die Regionale Planungsgemeinschaft vollumfänglich gefolgt. „Ein Umschwenken könnte unsere Position in Frage stellen“, gab er zu bedenken. Diese Aussage konnte Helmut Seidler (FFZ) nur bekräftigen. Unterdessen erinnerte Hans Ulrich Müller (UWZ) daran, dass durch „Repowering“, sprich das Ersetzen bisheriger Anlagen durch eine mit höherer Effizienz, die noch dazu weiter entfernt von Badewitz und Straguth steht, für eine Entlastung der Anwohner gesorgt werde. Dittmann erwähnte noch, dass es momentan nur um die Definition der Eignungsgebiete gehe und nicht um eine Baugenehmigung, die für jede einzelne Windkraftanlage notwendig sei. Letztlich wurde der Antrag aus Straguth bei zwei Enthaltungen abgelehnt und dem Entwurf des Sachlichen Teilplans bei zwei Enthaltungen und einem Nein zugestimmt – allerdings mit dem Zusatz, dass die Mindestabstandsflächen an die Höhe der Windkraftanlagen angepasst werden. Der Antrag aus Straguth soll jedoch ebenfalls mit bei der Planungsgesellschaft eingereicht werden.

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