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Durchfahrtsverbot Anwohner ärgern sich über den Verkehr auf dem gesperrten Weg in Walternienburg

Aktualisiert: 17:00

Walternienburg (pwi). Wo kein Kläger, da kein Richter - so heißt es in einem Sprichwort. Wie wahr, könnte man jetzt in Walternienburg sagen. Lange störte sich niemand daran, dass hier im Grunde jedermann den Weg, der von der L51 Walternienburg – Elbfähre Barby gegenüber dem Umweltzentrum Ronney in Richtung alter Elbbrücke abzweigt, nutzte. 

Auf den Spurbahnen lässt es sich herrlich entlang der Elbwiesen fahren. Ein Sonntagsausflug bis ran an die Elbbrücke, der Abstecher an die Elbe, um mit dem Hund Gassi zu gehen, oder die Abkürzung in Richtung Gödnitz – recht gut frequentiert wird der ländliche Weg durch das Naturschutzgebiet.  Allerdings: Offiziell ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten, nur land- und forstwirtschaftlicher Verkehr hat freie Fahrt. Die Beschilderung ist eindeutig.

Nichtbeachten wird nicht weiter toleriert

Das Schild steht unübersichtlich am Anfang des Weges. Seit mehr als 20 Jahren ist das so. Schlichtweg ignoriert wurde und wird die Beschilderung.  Doch inzwischen gibt es  „Kläger“. 2018 zogen neue Bewohner in das Haus, das unmittelbar am Anfang des Weges in Ronney steht. Die ruhige Abgeschiedenheit hatten die beiden Frauen auserwählt, als sie herzogen. Doch dass sie hier an einer rege befahrenen Straße wohnen würden, damit hatten sie nicht gerechnet. Und das wollen sie auch nicht hinnehmen und das Nichtbeachten der Beschilderung nicht tolerieren. 

Sie wandten sich an die Ortschaft. Es gab Kontakt zum Ortsbürgermeister Jörg Hausmann. Kennzeichen wurden übermittelt, um eventuell mit den Leuten zu sprechen. Aber natürlich kann der Ortsbürgermeister nicht alle Kennzeichen zuordnen, und nicht nur Walternienburger sind an der Elbe unterwegs. Da sich nichts tat, gingen die Frauen nun den nächsten Schritt.

Anzeigen gehen bei der Polizei ein

Bei der Polizei gehen Anzeigen ein – mit Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Uhrzeit, Fahrer. Die Polizei schreibt die Ordnungswidrigkeiten aus. Die Halter bekommen dann Post von der Bußgeldstelle. „Das geht schon seit einem Vierteljahr so“, bestätigte der Regionalbereichsbeamte Holger Sticherling. Das sind keine anonymen Anzeigen, sondern die Mitteilenden würden unter Umständen bei Gericht als Zeugen auftreten können. 

An dem Schild sei nichts zu rütteln, so Holger Sticherling, „wer hier lang fährt, muss mit 20 Euro Bußgeld rechnen“. Wer sich an die Straßenverkehrsordnung hält, dem passiert nichts. Die Landwirte, die zu ihren Flächen müssen, können ebenso fahren wie die Forstwirtschaft oder andere mit Ausnahmegenehmigung. 

Auch das Wort Umwidmung fiel in der Diskussion um die Lösung des Problems. Aber auch ohne Schild dürfte der Weg nicht befahren werden und nach Wald- und Flurgesetz müssten Verkehrssünder sogar 80 Euro Strafe berappen. Hier könne man nur an die Vernunft der Leute appellieren, meinte Sticherling. Nach Gödnitz, Lübs kann man gut die „normale“ Straße fahren, wer spazieren gehen will, könnte das Auto an der Fähre parken, am Umweltzentrum oder warum nicht gleich vom Parkplatz an der Walternienburger Burg starten. "In nächster Zeit werden wir weiter vor Ort sein und kontrollieren“, kündigte der Polizeihauptmeister an.

Bis zu 65 Fahrzeuge pro Tag rauschen durch den Weg

Von bis zu 65 Fahrzeugen am Tag berichten die Frauen, die dort wohnen. Vor allem auch an den Wochenenden. Fußgänger müssen zur Seite springen, Radfahrer die Fahrspuren verlassen, ein toter Biber, eine angefahrene Wildkatze – alles schon gesehen. Im jüngsten Ortschaftsrat von Walternienburg wurde das Problem im öffentlichen Teil darauf reduziert, dass sich einige der Ratsmitglieder gut erinnern konnten, dass der Weg früher nicht gesperrt war, und dass das Schild irgendwann ohne großen Aufsehens und Bekanntgabe aufgestellt worden sei. Den beiden Frauen als Gäste der Versammlung blieb nur die Formulierung der Frage, wieso denn die Schranke immer noch offen ist, fürs Protokoll, was mit dem Verweis versehen wurde, dass die Stadtverwaltung hierzu Stellung nehmen sollte.

Auch für die Stadt ist hier nach StVO eindeutig geregelt, dass die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten ist. Ob mit oder ohne Schild dürfte keiner lang fahren, so Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella. Dass die ländlichen Wege gerne als Abkürzung genutzt werden, ist kein Einzelfall, das ist überall zu beobachten, so Kerstin Gudella. Nur im Falle Ronney gibt da nun eben jemanden, der auf die Rechtmäßigkeit hinweist und diese durchgesetzt wissen möchte. „In unregelmäßigen Abständen werden wir gemeinsame Kontrollen mit der Polizei durchführen“, erklärte die Ordnungsamtsleiterin.  

Warum die Schranke nicht geschlossen bleibt

Die Einsicht der Leute ist gefragt, sich hier an die Vorschriften zu halten. Das Recht ist auf der Seite der beiden Frauen, die inzwischen auch schon „Dankeschönbekundungen“ von Bußgeldempfängern erhalten haben. Im Walternienburger Ortschaftsrat bedauert man es, dass sich die Fronten so verhärtet haben. Der Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung besteht. 

Warum die rote Schranke, die ein Stück hinter dem Durchfahrtsverbot steht, nicht einfach geschlossen ist, erläuterte die Amtsleiterin Bau- und Liegenschaften in Zerbst, Heike Krüger: „Die Schranke wird nur bei Hochwasser geschlossen.“ Dann darf der Weg, der über die Polderflächen führt, aus Gründen der Verkehrssicherheit natürlich gar nicht befahren werden. Eine Schranke hier dauerhaft geschlossen zu halten, wäre zu umständlich mit zu vielen Berechtigten, die einen Schlüssel benötigen würden.