1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Angeklagter kommt besser weg

Berufung Angeklagter kommt besser weg

Die Strafe eines 29-jährigen Zerbsters wurde um ein Jahr verkürzt. Die Anklage lautete: zweifacher Diebstahl in besonders schwerem Fall.

Von Andreas Behling 27.08.2017, 02:00

Zerbst/Dessau-Roßlau l Wenn die Staatsanwaltschaft zuweilen als „objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet wird - manchmal auch von Vertretern aus ihren eigenen Reihen -, dann geschieht das oft mit einem hintergründigen Lächeln und in einem eher süffisanten Unterton. Dennoch kommt es vor - und dies ist wirklich eher selten -, dass sie zu Gunsten eines Angeklagten in Berufung geht. Dieser besondere Fall trug sich jetzt im Saal 118 des Landgerichts Dessau-Roßlau zu.

Davon profitieren konnte ein 29 Jahre alter Zerbster. Stand für ihn wegen zweifachen Diebstahls in besonders schwerem Fall zunächst eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren zur Debatte, kam er in der zweiten Instanz deutlich günstiger davon. Die 7. Strafkammer verhängte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Die Bewährungszeit reduzierte sie von drei auf zwei Jahre. Außerdem muss der gelernte Konstruktionsmechaniker 500 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk zahlen.

Die Berufungsinstanz verzichtete im Bewährungsbeschluss darauf, dass sich der Zerbster regelmäßig kontrollieren lassen muss, ob er Alkohol- und Drogenmissbrauch betreibt. „Das war eine prognostische Empfehlung des Amtsgerichts, weil sein Bruder, zu dem er gegenwärtig überhaupt keinen Kontakt hat, schwer drogenabhängig ist“, erklärte Anwalt Brodowski. Direkt im erstinstanzlichen Verfahren sei eine solche Kontrollnotwendigkeit gar nicht erörtert worden.

Den Betrag an das Deutsche Kinderhilfswerk kann der Angeklagte, dem die Vorsitzende ans Herz legte, sich anzustrengen, damit er nicht wieder vor einem Gericht erscheinen müsse, in Monatsraten von 50 Euro begleichen.

Ihm einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen, darauf wollte die Kammer wegen der Vorstrafen und des Verhaltens nach der Tat nicht verzichten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.