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Betriebskosten 3600 Liter Wasser gratis

Seit Anfang Juli gilt in Deutschland ein verminderter Mehrwertsteuersatz. Zerbster Anbieter passen deshalb ihre Preise an.

Von Julia Puder 28.07.2020, 01:01

Zerbst l Die Bundesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent zu senken. Nun müssen viele Betriebe ihre Preise umstellen. Auch die Betriebskosten für Strom, Abwasser und Abfallentsorgung müssen dementsprechend angepasst werden. Eine Anfrage bei den Stadtwerken, der Heidewasser Gmbh und den Kreisabfallbetrieben hat ergeben, dass die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergegeben wird. Doch wie gestaltet sich das im Detail?

Die Stadtwerke unterscheiden bei der Abrechnung. „Für monatsabgerechnete Kunden erfolgt für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Abrechnung mit 16 Prozent Umsatzsteuer“, erklärt Geschäftsführer Jürgen Konratt. Für Jahreskunden mit Abschlagzahlung blieben die Abschläge unverändert. Im Rahmen der Jahresendabrechnung werde mittels Hochrechnung zum 1. Juli ein Zählerstand ermittelt und für das zweite Halbjahr 2020 mit 16 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet.

Es wird also keine Zwischenabrechnung geben. Damit sei es nicht nötig, Zähler zu diesen Stichtagen gesondert abzulesen. „Wir grenzen zu diesen Stichtagen die Energiemengen wie zu jedem Kalenderjahreswechsel ab und berücksichtigen die Umsatzsteuerveränderung“, erklärt Konratt.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz werde auch für die Abfallentgelte und alle Leistungen des dritten und vierten Quartals 2020 Anwendung finden, wie die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH mitteilt.

Bei den Abfallentgelten und anderen Leistungen im dritten Quartal 2020 ändere sich nichts. Sie werden mit einem Steuersatz von 19 Prozent abgerechnet. Das Preisblatt für das vierte Quartal werde dann mit dem niedrigeren Prozentsatz ermittelt. Die Verrechnung der zuviel erhobenen Entgelte erfolge dann im vierten Quartal 2020, so die Kreiswerke.

Bei zwischenzeitlichen An- und Abmeldungen, Änderung von Varianten zur Abfallentsorgung beziehungsweise Personenanzahländerungen werde die Verrechnung sofort vorgenommen.

Bei der Abrechnung des Trink- und Abwassers gibt es Unterschiede. Die Entsorgung des Abwassers unterliege nicht dem Umsatzsteuergesetz, erklärt Hans-Jürgen Mewes, Geschäftsführer der Heidewasser GmbH. Das Trinkwasser schon. Dafür werden sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Damit ergebe sich ein Bruttopreis von bisher 1,70 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser und ein Grundpreis von 10,50 Euro bei einem üblichen Hausanschluss. Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer von sieben auf fünf Prozent sinke der Trinkwasserpreis auf 1,60 Euro pro Kubikmeter und der Grundpreis auf 10,30 Euro.

Ein vierköpfiger Haushalt könne dadurch zirka sechs Euro sparen. „Wenn man diese sechs Euro auf den aktuellen Mengenpreis ansetzt, ergäben sich daraus knapp 3600 Liter Wasser gratis“, errechnet Mewes.

Da die neuen Preise rückwirkend zum 1. Januar 2020 wirken, müsse kein aktueller Zählerstand abgelesen werden, so Hans-Jürgen Mewes.

Die Wasserlieferung stelle laut Umsatzsteuergesetz eine Dauerleistung dar und werde deshalb jeweils für ein Jahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 abgerechnet, wie das Unternehmen Heidewasser mitteilt. „Jeder Tarifkunde, der über den 1. Juli 2020 hinaus bei uns Wasser bezogen hat, zahlt für den gesamten Leistungszeitraum – also für das Jahr 2020 – den abgesenkten Mehrwertsteuersatz“, sagt Mewes.

Eine Ausnahme gebe es bei Gewerbekunden. Mit ihnen seien in der Regel monatliche Abrechnungen vereinbart, sodass hier jeden Monat entsprechend dem Zählerstand abgerechnet werde. Hier wirke die Mehrwertsteuersenkung tatsächlich von Juli bis Dezember 2020.

Mit der Jahresabrechnung 2020, die den Kunden im Januar 2021 zur Verfügung gestellt wird, erfolge eine umsatzsteuerliche Verrechnung und Aufrechnung der gezahlten Abschläge. Es könne also sein, dass ein geringes Guthaben zur Auszahlung entsteht.