1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. 15 Kilometer Radius für Zerbst

Bewegungsfreiheit 15 Kilometer Radius für Zerbst

Auch Zerbster sollten innerhalb von 15 Kilometern ab den Grenzen der Einheitsgemeinde bleiben. Es gibt jedoch Ausnahmen.

15.01.2021, 12:56

Zerbst (vs) l Eine neue Verordnung, die vorerst bis 31. Januar gilt, hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld am Dienstag beschlossen. Demnach ist es Einwohnern des Kreises ohne triftigen Grund untersagt, sich außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort zu bewegen. Der Radius von 15 Kilometern beginnt für Zerbst an der Grenze der Einheitsgemeinde, nicht jedes einzelnen Wohnortes.

Triftige Gründe, diesen Radius zu verlassen, sind unter anderem der Weg zur Arbeit, Mandats- und Ehrenamtsausübung, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, Unterricht und Grabpflege auf Friedhöfen, heißt es weiter. Weiterhin gehören dazu auch notwendige Lieferverkehre, Umzüge, die Bewirtschaftung gärtnerischer Flächen, medizinische und psychotherapeutische Versorgeleistungen. Auch der Besuch von Lebenspartnern, Kindern, Eltern, Großeltern, Kranken ist ein triftiger Grund. Mehr unter: www.anhalt-bitterfeld.de