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Breitband Gedrucktes Amtsblatt überflüssig?

Braucht es überhaupt ein gedrucktes Amtsblatt in Zerbst? Hinsichtlich der Digitalisierung wäre eine digitale Variante denkbar.

Von Paul Schulz 17.04.2019, 01:01

Zerbst l Alle zwei Wochen erscheint das Amtsblatt der Stadt Zerbst: Der Amtsbote. Etwa 13.400 Exemplare werden gedruckt und an die Haushalte verteilt. Zudem wird es in digitaler Form auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Die Kosten für Satz, Druck und Vertrieb belaufen sich auf rund 51.000 Euro. Die Kosten für die städtische Homepage liegen demgegenüber laut Stadtsprecherin Antje Rohm bei rund 6000 Euro im Jahr.

Muss der kostenintensive Druck also sein? Diese Frage beschäftigt auch Thomas Wenzel (FFZ) und er fragt in der Stadtratssitzung am 27. März, ob es überhaupt nötig sei, das Amtsblatt in Papierform nach außen zu tragen? Ob es nicht auch möglich sei, es einfach online zur Verfügung zu stellen? Mit Blick auf den fortschreitenden Breitbandausbau könne man sich diese Kosten sparen, so Wenzel.

Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) antwortet: „Spätestens zur Jahresmitte 2020 sollten alle Ortsteile an das Breitband angeschlossen sein. In Zukunft kann man also durchaus darüber nachdenken, was das geeignete Medium ist.“ Zudem macht Dittmann auf einen Unterschied zwischen den Varianten aufmerksam: „Das Amtsblatt auf der Homepage muss man aktiv suchen. Das gedruckte Amtsblatt kommt direkt ins Haus und dann kann jeder selbst entscheiden, ob er es aufschlägt oder nicht.“

Übrigens: Unabhängig davon, in welcher Form das Amtsblatt veröffentlicht wird, es muss veröffentlich werden, wie Antje Rohm erklärt: „Gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Stadt verpflichtet, gesetzlich erforderliche und sonstige Bekanntmachungen der Stadtverwaltung sowie die Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte in ‚ortsüblicher Form‘ öffentlich bekannt zu machen.“

Jedoch bietet diese Regelung Spielraum. Deshalb wird in anderen Städten zum Teil auf ein eigenes Amtsblatt verzichtet oder es wird nur in geringer Auflage gedruckt.

Als Beispiele aus der Umgebung lassen sich Gommern und Burg nennen. Gommerns Bürgermeister Jens Hünerbein (parteilos) erklärt: „Alles was wir im Rahmen gesetzlicher Pflichten veröffentlichen müssen, das veröffentlichen wir im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land. Außerdem steht alles noch digital auf unserer Homepage.“

In Burg gibt es zwar noch gedruckte Exemplare, aber die Anzahl lässt sich an den Fingern ab- zählen. René Teßmann aus der Burger Stadtverwaltung sagt: „Wir hängen das Amtsblatt in jeder Ortschaft und in der Stadtverwaltung aus, also insgesamt sieben Mal. Außerdem haben wir es ja noch auf der Homepage in digitaler Form.“

Wäre also die „Burger-Variante“ auch für Zerbst denkbar? Stadtsprecherin Antje Rohm sagt: „Eine Verteilung nur an bestimmten Stellen müsste eben- falls organisiert werden, wäre über das flächenmäßig große Gebiet aufwendig und würde nicht unbedingt jeden Bürger erreichen. Die Veröffentlichung allein im Internet ersetzt nach aktueller Rechtsprechung derzeit nicht die Bekanntmachung in ortsüblicher Form.“

Der Vertrag mit der Druckerei ist ohnehin für die nächsten zwei Jahre fest. Nach Ablauf dieser Zeit könnte das Thema Printprodukt kontra digitales Amtsblatt erneut aufkommen.