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Noch mehr Lockerungen in Sicht Corona-Testpflicht für Innengastronomie, Theater und Konzerthäuser entfällt ab 27. Juni in Anhalt-Bitterfeld

In Anhalt-Bitterfeld entfällt die Corona-Testpflicht ab 27. Juni 2021 für einige Bereiche. Dies gilt unter anderem für die Bereiche Innengastronomie, den Sportbetrieb, Theater und noch mehr. Doch nur, wenn einiges beachtet wird.

Aktualisiert: 25.06.2021, 15:24
Die Corona-Testpflicht kann in einigen Bereichen in Anhalt-Bitterfeld am 27. Juni aufgehoben werden.
Die Corona-Testpflicht kann in einigen Bereichen in Anhalt-Bitterfeld am 27. Juni aufgehoben werden. Symbolfoto: dpa

Wie Kreissprecher Udo Pawelczyk mitteilt, kann ab Sonntag, 27. Juni, die Testpflicht in Anhalt-Bitterfeld in einigen Bereichen der geltenden 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt aufgehoben werden. Das wird der Landkreis mit einer Rechtsverordnung erlassen, die am 26. Juni auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bekannt gemacht wird (https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/verordnungen.html#main).

Das gilt für folgende Bereiche:

• Innengastronomie

• außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen

• Literaturhäuser, Theater (einschließlich Musiktheater), Filmtheater (Kino)

• Stadt- und Naturführungen

• Sportbetrieb (mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen)

Ohne eine Testung kann der Zutritt von Personen auch in Konzerthäusern und zu Konzertveranstaltungen gewährt werden, jedoch nur, wenn

• durch den Veranstalter kein gastronomisches Angebot unterbreitet wird, oder

• die Veranstaltung im Außenbereich mit maximal 100 Personen geplant ist und durch den Veranstalter ein gastronomisches Angebot vorgehalten wird, oder

• durch den Veranstalter ein gastronomisches Angebot unterbreitet wird, wobei die Bedienung ausschließlich am Tisch erfolgt.

Alle anderen jeweiligen Bestimmungen der geltenden 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten weiterhin (Abstands- und Hygieneregelungen/Anwesenheitsnachweis, da wo vorgeschrieben).

Der Erlass der Rechtsverordnung war möglich, da der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Anhalt-Bitterfeld an zehn aufeinander folgenden Tagen seit Gültigkeit der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt den Wert von 35 unterschritten hat, informiert Pawelczyk weiter.