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Seit 1. Januar gelten verschärfte Bewilligungskriterien / Förderungsperioden wurden vertauscht Existenzgründer werden es in Zukunft schwerer haben

Von Karolin Aertel 23.01.2012, 05:33

Zerbst l Für Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss beantragen möchten, gibt es seit 1. Januar zwei wesentliche Änderungen. Erstens wurde der Zuschuss stark gekürzt. Und zweitens wurden die Bewilligungskriterien enorm verschärft.

Zerbsts ego-Pilotin Dagmar Picht, die Existenzgründer berät, erklärt, was es damit auf sich hat: "Existenzgründer werden es in Zukunft wesentlich schwerer haben, den Zuschuss vom Staat zu bekommen", weiß sie.

Zuschuss nur, wenn keine freie Stelle zur Verfügung steht

Seit Jahresbeginn gibt es keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Stattdessen beruhe die Bewilligung ausschließlich auf Ermessensgrundlage. Ein Zuschuss werde nur gewährt, wenn für den Beruf des Existenzgründers in der Agentur für Arbeit keine freie Stelle zur Verfügung stehe, erklärt Dagmar Picht. "Das bedeutet, wenn in Zerbst zwei Friseurgeschäfte eine Angestellte suchen, wird ein neuer Friseursalon gewiss nicht mit einem Gründungszuschuss bedacht", so die ego-Pilotin.

Hintergrund dieser neuen Regelung sei es, dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Auch sollen Not- und Risikogründungen künftig vermieden werden.

Wie die konkrete Umsetzung der neuen Regelung in der Realität aussehen wird, das kann Dagmar Picht noch nicht sagen. "Wir haben bisher keine Erfahrungsgrundlage, auf die wir zurückgreifen können." Auch wie die Ermessensgrundlage aussehen soll, ist noch unklar, ebenso, in welchem Umkreis die Stellenangebote zur Verfügung stehen müssen.

Letztlich ist Dagmar Picht über diese Änderung ein wenig verwundert. Schließlich bemühe sich der Bund einerseits, die Menschen im ländlichen Raum zu halten. Andererseits erzwinge er mit derartigen Regelungen, dass sie den ländlichen Raum verlassen, um in einer größeren Stadt ein Angestelltenverhältnis einzugehen. "Ein kleiner Hofladen oder kleine landwirtschaftliche Betriebe sind bei ihrer Gründung nicht selten auf den Existenzgründerzuschuss angewiesen", weiß sie.

Förderungsperioden wurden vertauscht

Die zweite wesentliche Änderung hinsichtlich des Gründungszuschusses bezieht sich auf die Höhe der Förderung. Hier wurden gewissermaßen die Längen der Förderungsperioden vertauscht.

Gab es nach der alten Variante in der ersten Förderungsperiode neun Monate lang die Höhe des Arbeitslosengeld-Anspruches plus 300 Euro Grundsicherung, so bekommen Existenzgründer dieses Geld nun nur noch sechs Monate lang. Die zweite Förderungsperiode, die sich an die erste anschließt und welche nur die 300 Euro Grundsicherung umfasst, wurde dagegen von sechs auf neun Monate ausgedehnt.

"Die Gründe des Vertauschens der Förderungsphasen sind nicht zuletzt finanzieller Natur", erklärt Dagmar Picht. So habe der Bund im vergangenen Jahr noch 1,8 Milliarden Euro für den Gründungszuschuss ausgegeben. 2012 ständen dagegen nur noch eine Milliarden Euro zur Verfügung. "Das sind schmerzlich Kürzungen", sagt sie.

Dennoch rate sie allen, die mit dem Gedanken spielen, sich in die Selbstständigkeit zu begeben, den Antrag auf Gründungszuschuss dennoch zu stellen. Ein ausgeklügeltes, wirtschaftliches Konzept sei die halbe "Miete". Letztlich müsse die Kalkulation sowieso ohne Zuschuss funktionieren.

Wie das Aussehen kann, erklärt die ego-Pilotin zu ihren Sprechzeiten. Dagmar Picht begleitet Existenzgründer in die Selbstständigkeit (Kontakt siehe Info-Kasten).