1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Mehr Geld für die Kameraden

Feuerwehrsatzung Mehr Geld für die Kameraden

Die Kameraden der Zerbster Feuerwehr dürfen sich freuen. Die Aufwandsentschädigungen werden erhöht.

Von Thomas Kirchner 28.05.2020, 06:00

Zerbst l Momentan arbeiten die Leiter der Ortsfeuerwehren, die Stadtwehrleitung und die Stadtverwaltung an einer neuen Feuerwehrsatzung für die Einheitsgemeinde. Notwendig ist dies, weil zum einen im Herbst eine neue Stadtwehrleitung gewählt werden und sich der Wahlmodus ändern soll und zum anderen, weil das Landes-Innenministerium in Magdeburg beschlossen hatte, dass sich die Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehrleute erhöhen können.

Können deshalb, weil die Kommunen beziehungsweise die Landkreise die Hoheit über die mögliche Höhe der Zahlungen haben. Das Innenministerium gibt lediglich die Höchstgrenzen vor.

„Wir haben uns vor einigen Tagen nach wochenlanger Corona-Pause wieder mit den Mitgliedern der AG Feuerwehr getroffen und über die Feuerwehrsatzung der Stadt Zerbst beraten. Uns liegt etwas die Zeit im Nacken, da diesen Herbst das Vorschlagsverfahren für die Neubesetzung der Stadtwehrleitung ansteht und der Punkt ,Vorschlagsverfahren der Stadtwehrleitung‘ angepasst werden muss“, sagt Stadtwehrleiter Denis Barycza.

Die Ortswehrleiter hätten sich mehrheitlich für das Vorschlagsrecht aller aktiven Frauen und Männer ausgesprochen, und das wolle man auch so umsetzen. „Da weder die Genehmigungen der beantragten Zusammenschlüsse von einigen Zerbster Ortsfeuerwehren noch der Erlass mit den zugesagten Änderungen der Entschädigungsmöglichkeiten anlassbezogener Pauschalen bis zu unserer Beratung vorlag, sollte es vorerst nur eine Änderung der Durchführung des Vorschlagsverfahrens geben“, so Barycza.

Inzwischen ist zumindest der Erlass des Innenministers für die mögliche Erhöhung der Aufwandsentschädigungen ergangen. „Es wurde ein Beteiligungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Sachsen-Anhalt und dem Landesfeuerwehrverband durchgeführt“, schreibt Ministeriumssprecher Danilo Weiser auf Nachfrage.

Deshalb habe der eigentliche Erlass etwas länger gedauert. „Die Verordnung ist rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Das war bereits mit der Ankündigung der Änderungen der Entschädigungsverordnung im Januar öffentlich bekannt gemacht worden“, betont Weiser.

„Wir sind aber gut vorbereitet, haben die Feuerwehrsatzung inhaltlich soweit besprochen, dass jetzt nur noch die angepassten Entschädigungssätze eingepflegt werden müssen“, erklärt der Stadtwehrleiter bezüglich des Erlasses, der jetzt vorliegt. Ende Mai wolle man sich zu dem Thema mit der Stadtwehrleitung, der Verwaltung und Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) abstimmen. „An dieser Stelle möchte ich noch einmal erinnern, dass es diese Änderungen nur durch viel Protest der Feuerwehren, der Landkreise, Verbände und Kommunen gegeben hat“, betont Barycza.

Danach wird die Feuerwehrsatzung den Ortswehrleitern vorgestellt und der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Wenn es keine Einwände unserer Ortswehrleiter und seitens des Landkreises Anhalt Bitterfeld gibt, geht die Feuerwehrsatzung wohl in die Anhörungsrunde der Ortschaften, in den Hauptausschuss und wird dann hoffentlich im September vom Stadtrat beschlossen.

Er gehe von einer schrittweisen Anpassung der Einsatzentschädigung bis zum möglichen Höchstsatz aus. „Außerdem wollen wir Aufwandsentschädigungsmöglichkeiten für Gerätewarte, Verbands- und Zugführer einführen“, sagt Barycza. Dies sei notwendig, da die Struktur der Feuerwehren in zwei Bereichen mit jeweils drei Zügen aufgeteilt werden soll und die Verbands- und Zugführer spezielle Aufgaben erhalten.

„Einen Vorschlag der Wehrleitung habe ich noch nicht“, sagt Bürgermeister Andreas Dittmann. Wenn dieser dann vorliegt, werde er ihn im Hause und mit der Wehrleitung beraten und dann einen Satzungsentwurf auf den Weg bringen.

„Die Terminkette wird davon abhängen, ob wir wieder eine komplette Anhörung in den Ortschaftsräten durchführen müssen, was ich momentan annehme, da ja alle Ortswehren und damit die Ortschaften berührt sind. Dann hätten wir vermutlich ein Inkrafttreten zum September, andernfalls könnten wir es früher schaffen“, erläutert der Rathauschef.

Und so weit liegen Feuerwehr und Bürgermeister auch nicht auseinander, denn Dittmann hatte bereits bei mehreren Gelegenheiten ebenfalls eine schrittweise Erhöhung der Aufwandsentschädigungen bis zum möglichen Höchstsatz ins Spiel gebracht.

Auch Stadtrat Philipp Koch (SPD), der sich selbst aktiv und ehrenamtlich seit Jahren in der Feuerwehr engagiert, spricht sich für die schrittweise Erhöhung bis zum Höchstsatz aus.

„Schließlich orientiert sich die Aufwandsentschädigung beispielsweise für Stadtratsmitglieder der Stadt Zerbst auch am geltenden und möglichen Höchstsatz, und Ehrenämter bedürfen zumindest einer gleichen finanziellen Würdigung“, macht der 23-Jährige Anfang des Jahres gegenüber der Volksstimme klar. Koch, der seit Mai vergangenen Jahres im Stadtrat sitzt, hat sich unter anderem die Stärkung des Ehrenamtes auf die Fahnen geschrieben hat. „Das Ehrenamt im Allgemeinen verdient mehr Respekt“, so Koch

Die neue Satzung muss der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt werden. Abschließend entscheidet dann der Stadtrat, ob die Feuerwehrsatzung in Kraft treten kann.