1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Mit blauem Auge davongekommen

Gericht Mit blauem Auge davongekommen

In Zerbst wurde ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Hintergrund war eine Schlägerei beim Hafenfest in Coswig.

Von Bernd Kaufholz 31.08.2017, 23:01

Zerbst l Strafrichter Thomas Krille hat gestern in einem Prozess, bei dem es um gefährliche Körperverletzung ging, den Einspruch eines 37-Jährigen gegen einen Strafbefehl verworfen.

Der Strafbefehl - zehn Monate Haft, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungsauflage in Höhe von 1000 Euro - wurde somit rechtskräftig.

Hintergrund der richterlichen Entscheidung war die Tatsache, dass es Mirko S., der inzwischen auf Mallorca lebt, vorgezogen hatte, zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Zerbst nicht zu erscheinen. Sein Strafverteidiger Malte Heise konnte nur mit den Schultern zucken. Er sei davon ausgegangen, dass sein Mandant zum Termin anreisen werde. Die Hauptverhandlung war aufgrund des von S. erbetenen Aufschubs bereits mehrere Male verlegt worden.

Der Mitangeklagte Christian G., der ebenfalls gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam mit einem blauen Auge davon. Das Verfahren gegen den 43-Jährigen wurde nach Paragraf 153 a, Absatz 2 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt.

Der Leipziger, dessen Firma sich mit der Betreuung von Asylbewerbern beschäftigt, muss als Geldauflage 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Hat er die zwei Raten überwiesen, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Mit dem Urteil kann G. nach der angeklagten Festzelt-Schlägerei vor zwei Jahren in Coswig (Landkreis Wittenberg) gut leben, wie er sagte.

Was war geschehen?

Am 26. April 2015 war Coswig beim Hafenfest in Feierlaune. Besonders hoch war es im Festzelt hergegangen.

Doch gegen 2.45 Uhr kippte die Stimmung. Laut Anklage versetzte Mirko S. einem jungen Mann auf der Tanzfläche ohne ersichtlichen Grund einen Faustschlag ins Gesicht. Das Opfer ging zu Boden, ein Zahn zu Bruch. Die Angeklagten sollen dann weiter auf den Mann eingetreten und eingeschlagen haben.

Eine Frau wollte dazwischen gehen, dabei erhielt sie ebenfalls einen Schlag ins Gesicht. Auch sie fand sich auf dem Festzeltboden wieder.

Eine zweite Frau habe nun ebenfalls eingegriffen. Ein Schlag brach ihr den Kiefer. Sie verlor das Bewusstsein.

Doch damit nicht genug der Verletzten. Eine Faust landete am Kopf eines zweiten Mannes, der der Schlägerei ein Ende bereiten wollte. Das Ergebnis: Schädelhirntrauma 1. Grades.

Elf Zeugen waren gestern geladen, darunter auch die Opfer der Festzelt-Schlägerei. Allerdings waren nur vier erschienen. Und auch diese konnten ohne eine Aussage gemacht zu haben, wieder gehen.

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwältin und Verteidigern, fällte Krille seine Entscheidungen im Falle der gefährlichen Körperverletzung (gefährliche, weil gemeinschaftlich begangen). Das unterschiedliche Strafmaß begründete er damit, dass Mirko M., der Mann mit den diversen Eintragungen im Strafregister, dem nachgesagt wird, dass er auf der Balearischen Insel kräftig im Drogengeschäft mitmischen soll, „die treibende Kraft bei der Prügelei gewesen“ sei. Christian G. bezeichnete er als „Mitläufer“.