1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Räuber aus Zerbst verurteilt

Gericht Räuber aus Zerbst verurteilt

Zwei Tankstellen-Räuber aus Zerbst wurden verurteilt. Einer der Männer kommt in Haft, der andere in eine psychiatrische Klinik.

Von Andreas Behling 16.07.2019, 05:00

Dessau/Zerbst | Gegen zwei Angeklagte aus Zerbst - der eine 26, der andere 25 Jahre alt - hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am Montag die Urteile verhängt. Beide hatten sich wegen besonders schwerer räuberischer Erpressungen zu verantworten. Der ältere Mann muss für neun Jahre ins Gefängnis. Im Fall des jüngeren Angeklagten wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet.

Die Verhandlung zu den Straftaten - es ging um drei Raubüberfälle, die zwischen Juli und November 2014 eine Tankstelle in Tangerhütte sowie eine Tankstelle und ein Modegeschäft in Zerbst zum Ziel hatten - nahm mehrere Termine in Anspruch. Für den 25-Jährigen, bei dem aufgrund seines Alters zur Tatzeit Jugendstrafrecht zur Anwendung kam, erklärte Verteidiger Daniel Großmann den Verzicht auf weitere Rechtsmittel. Dem schloss sich Staatsanwalt Frank Pieper an. Beide Juristen hatten in ihren Plädoyers gleichlautend den weiteren Verbleib des Zerbsters in der Psychiatrie beantragt.

Wie sich der ältere Angeklagte nach entsprechender Beratung verhält, bleibt abzuwarten. Sein Verteidiger Markus Brodowski forderte ein Haftaufenthalt von maximal sieben Jahren. Der Anklagevertreter hielt derweil zwölf Jahre für angemessen. Da es sich bei der aktuellen Entscheidung allerdings um eine Gesamtstrafe handelt, in die mehrere frühere Urteile einflossen, besteht für den 26-Jährigen die realistische Chance, dass er - sollte ihm wegen guter Führung ein Drittel der Haft erlassen werden - bereits Mitte 2021 auf freien Fuß kommt. Kurz nach der jüngsten Tat wurde er schließlich ins Gefängnis gesteckt.

Wegen der „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“, so erklärte es die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten, werden ihm zudem vier Monate bereits als verbüßt angerechnet. Nicht in Betracht kam eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. „Wir konnten keine verfestigte Neigung erkennen, Alkohol oder Drogen im Übermaß zu konsumieren“, hieß es. In dem älteren Mann sah die Kammer den „treibenden Teil“ des Duos, der deutlich vorgab und regelte, wie die Taten ablaufen sollten.

Seinem Kompagnon billigte das Gericht zu, dass er sich in erheblichem Maße habe (fehl-)leiten lassen. Derzeit sei man der Meinung, dass er vom Wesen her „immer noch zu labil“ sei und einer weiteren Behandlung bedürfe. „Sie benötigen ein bisschen Geduld und Ausdauer“, wandte sich die Vorsitzende an den Zerbster. „Es geht nicht alles gleich von heute auf morgen. Eventuell können Sie im nächsten oder übernächsten Jahr ins betreute Wohnen wechseln.“

Staatsanwalt Pieper hatte ebenfalls von einer überlangen Verfahrensdauer gesprochen, welche bei der Ermittlung des Strafmaßes Berücksichtigung finden musste. Für ihn stand außer Frage - und dem schloss sich das Gericht umfassend an -, dass der 26-Jährige in allen Fällen Mittäter war. Von Seiten der Verteidigung war eine Mitwirkung am Überfall auf die Tankstelle in Zerbst bezweifelt worden.

Einen Erfolg landete Daniel Großmann für den jüngeren Angeklagten, denn die Kammer sah davon ab, ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Darüber hinaus fand der Verteidiger für die momentane Beschreibung des Wesens seines Mandanten Anerkennung. Dieser habe ein Unrechtsbewusstsein entwickelt und sich zu wirklich ernstgemeinten Entschuldigungen bei den Opfern aufraffen können. Bei allen Taten waren es Frauen, die das Geld aus den Kassen herausgeben mussten. Da ihnen dabei mit Messern und einer Schreckschusspistole gedroht wurde, benötigten einige von ihnen sehr lange, die Vorfälle zu verarbeiten.

Kritik hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer an Facharzt Klaus Löffler geübt. Zumindest die Gutachten, welche der forensische Psychiater mündlich vortrug, seien nach seinem Empfinden „schwach“ gewesen, meinte Frank Pieper.