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Gesetz Aus Lebenspartnerschaft wird Ehe

Seit Oktober gibt es die sogenannte "Ehe für alle". Auch gleichgeschlechtliche Paare können nun die Ehe eingehen - ein Beispiel aus Zerbst.

Von Thomas Kirchner 16.11.2017, 02:00

Zerbst l „Seit 2011 haben 13 homosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft geschlossen“, weiß Gero Knape, Standesbeamter im Zerbster Rathaus. Davon waren neun Paare weiblich und vier männlich. „Ein Paar hat die eingetragene Partnerschaft bereits in eine Ehe umgewandelt“, sagt Knape. Doch wie funktioniert das? „Voraussetzung ist natürlich, das beide Partner die Umwandlung wollen“, erläutert der Standesbeamte. Die Paare wenden sich dann – ganz wichtig – an das für den Wohnort zuständige Standesamt. Dort erhalten sie alle nötigen Informationen. Ein einfacher Tausch der Urkunden reiche jedoch nicht aus. „Das Paar muss das ,Ja‘ noch einmal wiederholen“, erklärt Knape. Das heißt: Die Umwandlung des Status Eingetragene Lebenspartnerschaft zur Ehe ist mit dem Datum der Eheschließung sowie den Unterschriften der Partner, des Standesbeamten und eventueller Trauzeugen vollzogen. Das ist dann auch das offizielle Datum der Eheschließung, nicht das Datum, an dem die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Wie und in welchem Rahmen dies geschehe, das entscheide das Paar ganz alleine. Geheiratet werden kann dann übrigens im Standesamt der Wahl.

„Eine nochmalige Zeremonie mit Gästen ist ebenso möglich, wie das einfache Ja-Wort nur mit Paar und dem Standesbeamten“, sagt Gero Knape. Die Umwandlung und die erneute Zeremonie sind kostenfrei. Nur für die Eheurkunde fällt eine Gebühr von zehn Euro an. Soll das „Ja“ an einem Sonnabend wiederholt werden, kostet das zusätzliche 100 Euro, wie bei allen anderen Hochzeiten auch. „In den Meldebescheinigungen steht dann künftig bei gleichgeschlechtlichen Eheleuten als Familienstand: verheiratet“, informiert der Standesbeamte.

Für 2018 ist bereits ein homosexuelles Paar für eine Eheschließung angemeldet, ein weiteres Paar möchte seine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. „Alle gleichgeschlechtlichen Paare, die noch keine Lebenspartnerschaft haben eintragen lassen und nun eine Ehe schließen möchten, melden sich mit den üblichen Unterlagen bei ihren zuständigen Standesämtern, dort bekommen sie alle nötigen Infos“, ergänzt Gero Knape abschließend.

Noch vor nicht allzu langer Zeit standen „homosexuelle Handlungen“ noch als Straftat im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik. Erst 1994 wurde der Paragraf 175 ersatzlos gestrichen, am 1. Oktober folgte nun ein weiterer Schritt, für den Schwule und Lesben jahrzehntelang gekämpft haben. Seit diesem Tag an dürfen homosexuelle Paare in Deutschland heiraten, keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr.

Ende Juni rückte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) plötzlich vom klaren „Nein“ der CDU in der Frage „Ehe für alle?“ ab und sprach auf einmal von einer Gewissensentscheidung der Abgeordneten. Die übrigen Fraktionen im Bundestag machten daraufhin Druck, um eine schnelle Entscheidung im Bundestag zu erreichen. Kurz darauf beschlossen Bundestag und der Bundesrat am 7. Juli eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In Paragraf 1353 steht nun: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Das zivilrechtliche Konzept der Ehe umfasst eine Vielzahl von verbundenen Rechten und Pflichten, wie Erbrecht, Vertragsrecht und rechtliche Vertretung, Obsorge und (gemeinsame) Adoption, Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, Versicherungswesen und nicht zuletzt das Namensrecht, für die Partner selbst wie auch deren Kinder. Die gleichgeschlechtliche Ehe stand und steht noch immer im Fokus der politischen Diskussion, auch und besonders im religiösen Kontext. Bayern prüft nun beispielsweise eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die CSU-geführte Landesregierung bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.