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Gewerbe Der steinige Weg zu Corona-Hilfen

Der Weg zu den Corona-Hilfen ist schwer. Der Zerbster Steuerberater Tino Müller schildert, womit er und seine Mandaten zu kämpfen haben.

Von Thomas Kirchner 17.02.2021, 05:00

Zerbst l Die Mitarbeiter der MSP Steuerberatergesellschaft Zerbst haben auch ohne Corona viel zu tun. „Wir betreuen rund 350 Unternehmen und in etwa genauso viele Privatpersonen und sind eigentlich mit unserer ’normalen’ Arbeit absolut ausgelastet“, sagt Diplom-Finanzwirt und Steuerberater Tino Müller. Doch seit Corona und den beiden Lockdowns ist alles anders.

Bund und Land haben für Betroffene zahlreiche Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, die das Überleben sichern und die finanziellen Ausfälle abfedern sollen. Doch gelingt das auch? Wie sieht es mit der Beantragung und der Auszahlung aus? Ist gut gemeint auch gut gemacht?

„Nicht immer und bei allem“, macht Müller deutlich. Die Überbrückungshilfe III könne erst seit vergangenem Mittwoch beantragt werden. „Das heißt, fast alle Mandanten, die am 16. Dezember schließen mussten, sitzen auf dem Trockenen, haben noch keinen einzigen Cent erhalten“, erklärt Müller. „Die ersten Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der Antragssumme werden nicht vor Ende Februar fließen“, so Müller.

Nahezu alle Betroffenen, die am 16. Dezember ihre Geschäfte schließen mussten, stünden keine Dezemberhilfe zu. „Sie können erst die Überbrückungshilfe III beantragen, weil die weiteren Anspruchsvoraussetzungen der Dezemberhilfe nur in Ausnahmefällen erfüllt werden“, erklärt Müller.

Probleme gebe es außerdem mit der Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums, worüber alle Anträge gestellt werden müssen. Sie sei sehr instabil. „Das Programm stürzt immer wieder ab, Stammdaten werden nicht gespeichert, und man muss sie bei jedem Antrag erneut eingeben – vom Namen über die Anschrift bis zur Steuernummer“, so die Erfahrungen des Steuerberaters.

Offensichtlich hätten auch die Programmierer keinen besonders guten Job gemacht, „denn es wird beispielsweise generell nach einer Steueridentifikationsnummer, die Personengesellschaften gar nicht besitzen, gefragt und es kommt immer wieder zu unbegründeten Fehlerhinweisen des Systems“, ärgert sich Tino Müller. So habe er beispielsweise einen Antrag mit den gleichen Daten viermal eingeben müssen, bis das System ihn angenommen hat. Das koste Zeit und Nerven. Letzte Woche habe er nochmals Bescheide zur Dezemberhilfe zugestellt bekommen, die ihm bereits vorlagen, jetzt aber in Dollar als Währung.

Ein weiteres Problem habe es mit der Überbrückungshilfe II gegeben. Müller: „Antragsvoraussetzung ist, man muss in den Monaten April bis August einen bestimmten Umsatzrückgang haben und in den Monaten September bis Dezember nochmals einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat“, erläutert Müller. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, könne für den jeweiligen Monat eine prozentuale Erstattung der festen Fixkosten beantragt werden. „Private Kosten, wie unter anderem Unternehmerlohn oder Krankenversicherungsbeiträge werden nicht gefördert.“

Ein weiteres Problem sei, dass das Bundeswirtschaftsministerium aufgrund beihilferechtlicher Vorschriften die nunmehr 34-seitigen FAQ (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) am 4. Dezember änderte und plötzlich unterm Strich einen Verlust verlangte.

„Allerdings war die Antragsplattform dafür gar nicht programmiert, sodass man händisch eine Parallelrechnung durchführen und die Investitionsbank darauf hinweisen musste, dass die beantragte Summe laut Plattform zu hoch sei. Am 2. Februar wurden dann abermals die FAQ beihilferechtlich überarbeitet, sodass jetzt wieder kein Verlust entstanden sein muss“, erklärt Müller. Eine Korrektur bereits gestellter Anträge könne aber erst mit der Schlussabrechnung erfolgen, die ab Juni möglich sein soll.

Im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen habe er mittlerweile fünf Online-Webinare besucht, das letzte am vergangenen Sonnabend zur Überbrückungshilfe III. „Fast wöchentlich werden Parameter und Antragsvoraussetzungen geändert. Hier fehlt einfach die Verlässlichkeit“, mahnt Müller. „Dies führt zu Rechtsunsicherheit bei uns Beratern. Unrichtige Angaben im Antrag erfüllen den Tatbestand des Subventionsbetruges“, betont Müller.

Unternehmer konnten im März vergangenen Jahres die Soforthilfen noch selbst beantragen. Das geht jetzt nicht mehr. „Wir haben damals nur zahlreiche Fragen der Mandanten beantwortet und Hinweise gegeben. Allerdings mussten wir für unzählige in Not geratene Unternehmen beispielsweise Stundungs- und Anpassungsanträge stellen“, so der Diplom-Finanzwirt und Steuerberater. Das habe sehr viel Zeit und Arbeit in Anspruch genommen.

„Ab der Überbrückungshilfe I hat der Gesetzgeber dann uns Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer als prüfende Dritte vorgeschaltet, eine Aufgabe, auf die wir gern verzichtet hätten“, sagt Müller. Das gelte auch für die Überbrückungshilfe II und III, die November- und Dezemberhilfen. „Dazu kommt unsere tägliche Arbeit, abseits von Corona. Die Auslastung unseres 19-köpfigen Teams liegt aktuell bei weit über 100 Prozent. Glücklicherweise mussten wir für den Förderzeitraum April bis August 2020 nur für zwei Unternehmen Überbrückungshilfe I beantragen, weil sich nach dem ersten Lockdown die wirtschaftliche Lage überwiegend gut entwickelt hat“, sagt Müller. Bei der Überbrückungshilfe II für den Förderzeitraum September bis Dezember seien rund 30 Mandanten antragsberechtigt.

„Novemberhilfe und Dezemberhilfe haben wir für jeweils sechs reine Gastronomiebetriebe beantragt. Für die Überbrückungshilfe III werden nach heutigen Berechnungen voraussichtlich mindestens 55 Mandanten antragsberechtigt sein“, erklärt Müller. Voraussetzung sei auch hier ein Umsatzeinbruch in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 von jeweils mindestens 30 Prozent.

Die November- und Dezemberhilfe sei nur für Unternehmen gedacht, die am 2. November schließen mussten. 50 Prozent der Antragssumme, maximal 10.000 Euro, seien zeitnah innerhalb weniger Tage ausgezahlt worden. Mit der tatsächlichen Sichtung der Anträge sei dann aber erst Mitte Januar begonnen, die Anträge in der Masse endgültig beschieden und die Restbeträge dann ausgezahlt worden.

„Ähnlich verhielt es sich bei der Dezemberhilfe. Hierfür konnte man ab Ende Dezember Anträge stellen. Auch hier wurde innerhalb weniger Tage die Hälfte der beantragten Förderung ausgezahlt. Endgültige Bescheide wurden in der zweiten Februarwoche erstellt“, so der Steuerberater.

Trotz der Hilfen zeichnet Müller ein düsteres Bild. Er befürchtet, dass einige Unternehmen die Krise nicht überstehen werden. „Ich bekomme täglich Anrufe von Unternehmen, die schließen mussten und sagen, sie rutschten von Tag zu Tag tiefer in die roten Zahlen und wüssten nicht, wie lange sie noch durchhalten. Zumindest konnten wir am 15. Februar mit der Beantragung der Überbrückungshilfe beginnen“, sagt Müller.

Rechtsunsicherheit schaffe aber wieder, dass er für den gesamten Förderzeitraum bis Juni 2021 bereits jetzt einen Antrag mit geschätzten Umsätzen und Fixkosten stellen müsse, obwohl er selbst nicht wisse, wie sich die weitere Lage entwickelt. „Aus heutige Sicht kann für den gesamten Zeitraum nur ein Antrag gestellt werden, später soll die Möglichkeit geschaffen werden, eingereichte Anträge zu korrigieren“, moniert Müller.

Die Krise betreffe viele Branchen und auch Unternehmen, die nicht schließen mussten. „Es zeichnet sich ab, dass es nach der Krise eine Marktbereinigung geben wird“, schätze Müller ein und ergänzt: „Unternehmen, die nach dem 30. April 2020 gegründet wurden, sind von der Förderung komplett ausgenommen.“