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Investitionen Rücklagen sind deutlich geschrumpft

Immer wieder ringen die Zerbster Ortschaften um Wunschprojekte. Selbst vorhandene Rücklagen können nicht spontan eingesetzt werden.

Von Daniela Apel 14.02.2020, 00:01

Zerbst | Seit der Gebietsreform 2010, bei der die Stadt Zerbst um 21 Gemeinden anwuchs, wurden in den Ortsteilen insgesamt mehr als 5,6 Millionen Euro investiert. In verschiedenste Projekte flossen die Gelder – in Spielplätze und Straßen, Bürgerhäuser und Friedhöfe oder auch in die Sanierung von Kegelbahnen, Teichen und Burganlagen.

Mitunter wurde bei der Finanzierung auf vorhandene Rücklagen zurückgegriffen – so, wie es in den Gebietsänderungsverträgen festgeschrieben ist. Wie Evelyn Johannes darlegt, sind die Rücklagen für die Investitionen der Ortschaften zweckgebunden einzusetzen. „Bestehen Rücklagen, sind sie vorrangig zu verwenden. Das gilt besonders auch für die Folgekosten der Bewirtschaftung der geschaffenen Investitionsobjekte“, erläutert die Leiterin der Zerbster Finanzverwaltung.

Beim Zusammenschluss mit der Stadt verfügten die eingegliederten Gemeinden über unterschiedlich hohe Rücklagen. Manch ein Ort hatte allerdings auch gar kein Finanzpolster mehr. Das ist der Grund, weshalb einige Ortschaften fast all ihre bisherigen Investitionen allein trugen, anderen hingegen von der Gemeinschaftskasse der Einheitsgemeinde profitierten.

Das wirkt sich bis heute auf die Haushaltsplanung aus. Für die meisten Ortschaften sind Rücklagen zwar längst kein Thema mehr, acht jedoch können immer noch auf eigene Gelder zurückgreifen. Die Spanne reicht von knapp 2000 Euro bei Reuden bis hin zu mehr als 100.000 Euro in Moritz.

Unverständnis herrscht da nicht nur beim Moritzer Ortsbürgermeister Thomas Wenzel, dass die eigene Rücklage nicht unkompliziert eingesetzt werden kann – beispielsweise, wenn es um die Ersatzbeschaffung für einen Spielplatz geht, dessen Kletterturm samt Rutsche von den Kindern nicht mehr genutzt werden darf.

Der Spontaneität hinsichtlich der Entnahme von zusätzlichen Geldern aus der Rücklage im laufenden Haushaltsjahr sind allerdings gesetzliche Grenzen gesetzt, wie Evelyn Johannes erläutert. Die Ursache liege schlichtweg in der doppelten kommunalen Buchführung, bei der diese angesparten Mittel keine „Deckungsquelle für Mehrauszahlungen“ darstellen, sagt die Amtsleiterin.

Hinzu kommt, dass eine außerplanmäßige Ausgabe nicht nur gedeckt, sondern auch unabweisbar sein muss. „Allein der Wunsch des Ortschaftsrates nach einer Investition ist in diesem Sinne nicht unabweisbar. Die Unabweisbarkeit der Aufgabe muss sich aus der rechtlichen oder sachlichen Pflicht zur Leistung und der zeitlichen Dringlichkeit ergeben“, erklärt Evelyn Johannes.

Eigene Aktien hält übrigens keine Ortschaft mehr. Die vorhandenen wurden zum 31. Dezember 2014 in das Gesamtvermögen der Stadt übernommen. „Der finanzielle Gegenwert wurde aber der Rücklage der jeweiligen Ortschaften zugerechnet“, so die Amtsleiterin.