Kommunalpolitik Ortschefs müssen abgeben
Die Entschädigung der Bürger, die sich in der Einheitsgemeinde Zerbst ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren, wird neu geregelt.
Zerbst/Lindau. „Die gravierendsten Einschnitte gibt es bei den Ortsbürgermeistern“, konstatierte Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) im Haupt- und Finanzausschuss. Diese hätten bislang eine deutlich höhere Aufwandsentschädigung erhalten, als es künftig möglich ist. In manchen Orten muss der Ortschef dann auf knapp 400 Euro monatlich verzichten.
Die maximal zulässigen Pauschalen gibt die Kommunal-Entschädigungssatzung des Landes Sachsen-Anhalt vor, die zum 1. Juli in Kraft getreten ist. An diese muss die Zerbster Satzung nun angepasst werden. Bislang habe man versucht, um eine Änderung herumzukommen. Jetzt gehe das nicht mehr, führte Dittmann aus.
„Uns gefällt die Entschädigung der Ortschaftsräte nicht“, meldete sich Dirk Tischmeier für die AfD-Fraktion zu Wort. Was nicht gefiel, war der Vorschlag der Verwaltung, den Ortschaftsräten in kleineren Orten künftig 19 Euro, in größeren 25 Euro pro Monat zu zahlen. „Es ist und bleibt ein Ehrenamt“, meinte Sebastian Siebert (SPD). „Es ist ein Ehrenamt, aber es ist mit Aufwand verbunden“, plädierte Alfred Schildt (Die Linke) für den Höchstsatz. „19 Euro sind etwas mager“, fand auch Beatrix Haake (Unabhängige Wählergemeinschaft Zerbst). „Das ist nicht angemessen“, betonte sie.
„Es ist eine Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Ortschaftsräte, da sollten wir die Entschädigung so hoch wie möglich ansetzen“, stimmte Mario Rudolf (Freie Fraktion Zerbst) zu. Auch Steffen Grey (FDP) sprach sich für eine Anhebung aus – schon wegen der Gleichbehandlung, erhalten die Mitglieder des Stadtrates doch auch den Höchstsatz von in dem Fall 133 Euro. „Die Zahlen sind sehr niedrig“, war Bernd Wesenberg (Bündnis 90 / Die Grünen) ebenfalls dafür, bis zur Maximalgrenze zu gehen.
Bis auf eine Enthaltung – „Das ist eine Entscheidung des Stadtrates“, so der Bürgermeister – votierten alle Ausschussmitglieder dafür, die Pauschale für Ratsmitglieder in Ortschaften mit bis zu 500 Einwohnern von 19 auf 24 Euro anzuheben und in Ortschaften von 501 bis 1000 Einwohnern von 25 auf 31 Euro zu erhöhen.
Zustimmung erfuhr ebenfalls der Vorschlag von Steffen Grey, von der Unterstützung der Fraktionsarbeit abzusehen und das frei werdende Geld für den geplanten Ehrenamtspreis des Stadtrates zu verwenden. Das wären rund 700 Euro hatte er ausgerechnet. Denn die Satzung sah vor, jeder Fraktion einen Grundbetrag über 50 Euro und je Mitglied zusätzlich 10 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen.
Abgelehnt hingegen wurde, die zusätzlichen monatlichen Entschädigungen des Stadtratsvorsitzenden (150 Euro) und der Fraktionsvorsitzenden (75 Euro) zu verringern. Das hatte Sebastian Siebert angeregt.
Noch bevor bekannt war, wie sich der Haupt- und Finanzausschuss zur Entschädigungssatzung positionieren würde, standen die neuen Regelungen am Montagabend schon im Lindauer Ortschaftsrat zur Diskussion. „Eine Sauerei, uns so was vorzuschlagen“, empörte sich Iven Eisfeld bezogen auf die 25 Euro, die den Lindauer Ortschaftsratsmitgliedern künftig zustehen sollten. Es gehe nicht um die Summe, sondern um die Gerechtigkeit, erklärte er. „Wenn die Stadträte eine Entschädigung an der Obergrenze wünschen, dann sollte auch den Ortschaftsräten eine Entschädigung an der Obergrenze zugestanden werden.“ Sonst sollten auch die Stadträte prozentual verzichten.
Für Entspannung in der Diskussion konnte dann Dirk Tischmeier (AfD) sorgen. Er war gleich nach der Hauptausschusssitzung nach Lindau gefahren, um dort mitzuteilen, wofür sich das Gremium ausgesprochen hatte. So wurde der Satzungsentwurf vom Lindauer Ortschaftsrat unter Vorbehalt des Antrages, die Entschädigung auf den Höchstbetrag festzulegen, bestätigt.