1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Krankenhausplan und sein Ausschuss

Krankenhausplan und sein Ausschuss

26.10.2010, 04:18

Der sogenannte Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt wird in einem zweijährigen Turnus überprüft und entsprechend der Entwicklung fortgeschrieben.

Dem Krankenhausplanungsausschuss gehören Vertreter von Krankenhausträgern, der Krankenhausgesellschaft, der Krankenkassen sowie aus Kommunen und dem Sozialministerium an.

Dem derzeit diskutierten Krankenhausplanentwurf liegen die Ergebisse der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose zugrunde.

Die Zahl von mindestens 300 Geburten im Jahr ist im Rahmen der allgemeinen Leistungsanforderungen an die geburtshilfliche Grundversorgung festgeschrieben und ist eine Anlehnung an eine Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.