1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Wasserentnahme verboten: Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlässt Gießverbot wegen Trockenheit

Wasserentnahme verboten Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlässt Gießverbot wegen Trockenheit

Wegen Trockenheit gilt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - auch in Zerbst - ein Gießverbot von 10 bis 18 Uhr – auch für private Brunnen.

Von Daniela Apel 03.07.2025, 13:15
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wird das Gießen eingeschränkt.
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wird das Gießen eingeschränkt. Foto: imago images/Laci Perenyi

Zerbst - In Folge der anhaltenden Trockenheit ist das Gießen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld tagsüber ab sofort untersagt. Zwischen 10 und 18 Uhr darf kein Brunnenwasser mehr zum Gießen öffentlicher wie privater Grünflächen sowie Sportanlagen genutzt werden. Das gilt auch für den eigenen Gartenbrunnen. Von der Festlegung ausgenommen sind die Betreiber von Bewässerungsanlagen, die ihre Kulturen ausschließlich mit Tröpfchenbewässerung bewässern.

Verbot gilt bis Ende September

Bis einschließlich 30. September – sollte vorab kein Widerruf erfolgen – gilt die Allgemeinverfügung. Diese verbietet ebenfalls, mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpvorrichtungen Wasser aus Seen, Flüssen, Bächen oder Teichen zu ziehen. Selbst, wer eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzt, muss sich daran halten. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die entnommene Wassermenge zeitnah ohne negative Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit rückgeführt wird, wie es heißt.

Lesen Sie auch:Die Hitze-Welle kommt: Was bei den Rekord-Temperaturen zu beachten ist

Landrat Andy Grabner bittet die Bevölkerung um Verständnis und appelliert an alle Bürger verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen.