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Zerbster Satzung Ab 2018 wird Parken teurer

Das Parken in Zerbst wird ab Jahresbeginn teurer. Doch es gibt auch eine gute Nachricht aus dem Finanzausschuss: Die Brötchentaste bleibt.

Von Thomas Kirchner 29.11.2017, 03:00

Zerbst l Es wird also weiterhin möglich sein, für die kurzen Wege einen 15-minütigen Freiparkschein an allen Automaten zu lösen. Ansonsten wird das Parken ab 1. Januar in der Zerbster Innenstadt teurer. Dies hat der Stadtrat vor einigen Tagen in seiner 40. Sitzung beschlossen und folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses, der die neue Gebührensatzung dem Stadtrat zum Beschluss vorlegte.

Die Gebühr beträgt dann im gesamten Stadtgebiet an allen Parkplätzen mit einem Parkscheinautomaten 0,25 Euro je Viertelstunde. Die Höchstparkdauer ist auf dem jeweiligen Automaten verzeichnet. Gebührenpflichtig sind die entsprechenden Parkplätze von Montag bis Freitag, jeweils von 8 Uhr bis 18 Uhr, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. Ein nicht abgelaufener Parschein kann auf anderen Parkplätzen mit Parkscheinautomat weiter genutzt werden.

Auch für die Dauerparkscheine muss ab Januar tiefer in die Tasche gegriffen werden. Kostete das Tagesticket für Parkplätze mit Parkscheinautomaten bisher 0,75 Euro, müssen die Langzeitnutzer ab Jahresbeginn 1,05 Euro pro Tag, montags bis freitags, zahlen. Auch die Bearbeitungsgebühr steigt von 16,50 Euro auf 25,50 Euro. In den Bereichen Puschkinpromenade, Fritz-Brandt-Straße und Breite (bis zur Einmündung Wolfsbrücke) dürfen die Dauerparkscheine in Zukunft nicht mehr genutzt werden, gelten also nur für die Schlossfreiheit und den Bereich Breite hinter der Einmündung Wolfbrücke in Richtung Frauentor.

Der Parkplatz „Zur Nuthe“ (Gasse Breite Richtung Kaufland am Seiteneingang der Sparkasse) wird ohne Parkschein betrieben, deshalb können in der Stadtverwaltung gesonderte Dauerparkscheine „Zur Nuthe“ (mit einer Gültigkeit bis maximal Jahresende) erworben werden. Hier beträgt die Tagesgebühr montags bis freitags 50 Cent, bisher 49 Cent Euro und die Bearbeitungsgebühr ebenfalls 25,50 Euro.

Finden in der Stadt Großveranstaltungen statt, können auch hier zukünftig gebührenpflichtige Parkplätze eingerichtet werden. Die Parkgebühr soll je nach Art und Dauer der Veranstaltung maximal fünf Euro pro Tag betragen.

„Der Zustand des Kurzzeitparkens kann nur durch Parkscheinautomaten geregelt werden, eine eventuelle Umstellung in einen Zeitparkplatz durch Anordnung der Parkscheibenpflicht würde dieses Ziel verfehlen“, antwortet Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella schriftlich auf Greys Anfrage. Die in der Anfrage genannten Parkplätze, besonders der Parkplatz Puschkinpromenade bei der Post, seien stark frequentiert und daher keinesfalls unwirtschaftlich, heißt es weiter.

Das Umsetzten der Automaten ist auch gar nicht nötig. Gleiche Park-Verhältnisse in der Stadt werden demnächst auch ohne Umsetzung der beiden Automaten geschaffen. Im Stadthaushalt für 2018 sind bereits Mittel zur Anschaffung drei weiterer Parkscheinautomaten eingeplant. Ein Automat soll nach Lieferung an der Wolfsbrücke auf dem Parkplatz der Schwimmhalle, und die beiden anderen Automaten auf dem Zerbster Markt aufgestellt werden.

Im Mai 2017 beschloss der Stadtrat ein Haushaltskonsolidierungskonzept 2017 bis 2025. Bestandteil dieses Konzeptes sind Maßnahmenk zur Erhöhung der Einnahmen der Stadt Zerbst.