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Zentrale Orte-Struktur wird neu geordnet / Zugeständnis an Wittenberg könnte die genehmigungsfähigkeit kosten Regionalplan einen Schritt weiter - aber nur vielleicht

Von Thomas Drechsel 11.02.2014, 01:21

Köthen/Zerbst l Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg hat am Freitag über den "Sachlichen Teilplan Daseinsvorsorge" beraten. Insbesondere wird in diesem Teilplan die Vergabe der Prädikate Grund- und Mittelzentrum festgelegt. Eigentlich sind Mittelzentren im Rahmen der Landesplanung zu verorten, doch die Landesplanungsbehörde hat dies den fünf regionalen Planungsgemeinschaften im Land überlassen.

Nunmehr waren die Orte festzulegen, die "Grundzentrum" bzw. "Mittelzentrum" sein sollen. Die Diskussion der Regionalversammlung ergab, dass Roßlau (die einstige Stadt ist seit 2007 Teil der kreisfreien Doppelstadt Dessau-Roßlau) kein Grundzentrum mehr sein soll. "Die Versammlung hat festgelegt, dass Roßlau für sich kein Ort mit besonderer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung ist. Man hätte den Status eines Grundzentrums vergeben könne, doch es ist nicht geschehen", erklärte Planungsgemeinschafts-Mitarbeiterin Steffi Pforte im Nachgang der Beratung gegenüber der Volksstimme.

Anders die Entscheidung zu Wittenberg. Hier hatte die Stadt gefordert, dass das Mittelzentrum Wittenberg sich auch über den Ortsteil Pratau erstrecken soll. Die Planungsgemeinschaft hatte dies abgelehnt, weil Pratau keines der georderten "zentrale Orte-Merkmale" aufweist. Beispielsweise fehlt hier ein Gymnasium. "Die Stadt hatte argumentiert, dass sie ein hohes kommunales Interesse an der Weiterentwicklung des Pratauer Gewerbegebietes hat. Doch dies widerspricht den Grundsätzen der Regionalplanung." Dennoch folgte die Regionalversammlung der Wittenberger Forderung. Nun ist zu befürchten, dass der Teilplan wegen des "Details Wittenberg" nicht mehr genehmigungsfähig ist. Die obere Planungsbehörde hatte dies bereits angedeutet.