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Schwimmhalle Parkgebühr wird teilweise erstattet

Die Stadtwerke Zerbst kommen nach Gebührenumstellung den Schwimmhallennutzern entgegen.

Von Daniela Apel 29.12.2018, 00:01

Zerbst l Seit Anfang Dezember ist nun das Parken vor der Zerbster Volksschwimmhalle nicht mehr kostenfrei. Montags bis freitags muss zwischen 8 und 18 Uhr ein Ticket gezogen werden. Die ersten 15 Minuten sind wie überall in der Stadt gebührenfrei. Danach kostet der Parkschein je angefangene 15 Minuten laut Gebührensatzung der Stadt Zerbst 25 Cent.

Nicht nur Christel Mönke bezweifelt, ob das eine gute Idee war. Sie befürchtet, dass einige Menschen wegen der Parkgebühren künftig auf einen Besuch der Schwimmhalle verzichten werden. Denn über einen eigenen Parkplatz verfügt die von den Zerbster Stadtwerken betriebene Einrichtung nicht.

Mit der Entscheidung, dass die Nutzung des städtischen Parkplatzes an der Wolfsbrücke jetzt gebührenpflichtig ist, hätten die Stadtwerke nichts zu tun, betont deren Geschäftsführer Jürgen Konratt. Zwar habe er versucht, Einfluss zu nehmen, allerdings vergeblich, bemerkt er, ohne Details zu nennen.

Er bedauert, dass manche Schwimmhallenbesucher ihren Frust über die neue Parkgebühr an den Mitarbeiterinnen auslassen, die vorn an der Kasse sitzen. „Das ist nicht fair. Die Mitarbeiter und wir als Stadtwerke haben diese Entscheidung nicht zu verantworten“, betont der Geschäftsführer.

Zugleich berichtet er von der Entscheidung, die Parkgebühr teilweise zu erstatten. Wer mit dem Auto anreist, legt den Parkschein wie gewohnt gut sichtbar ins Fahrzeug. Den kleineren, abtrennbaren Abschnitt hingegen zeigen Schwimmhallenbesucher an der Kasse vor. Auf ihren Eintritt bekommen sie dann 50 Cent gut geschrieben. Wer als Erwachsener eine Stunde Schwimmen geht, muss also nur 2,50 Euro statt 3 Euro bezahlen, ermäßigt wären es 1,50 statt 2 Euro.

Der Stadtwerke-Geschäftsführer schränkt aber auch ein, dass dieses Entgegenkommen nicht für diejenigen gilt, die die Schwimmhalle kostenfrei nutzen können wie beispielsweise die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren der Einheitsgemeinde Zerbst. Diese bekommen die Parkgebühren nicht erstattet.

Die Regelung der Stadtwerke greift ab dem 1. Januar 2019. Bis voraussichtlich 7. Januar werden die Parkautomaten in der Stadt jedoch abgeschaltet sein, wie Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella informiert. Gestern erfolgte die Außer-Betriebnahme der Automaten, um möglichen Vandalismusschäden rund um Silvester vorzubeugen.

Übrigens: Wer bereits vor 8 Uhr in die Schwimmhalle gehen möchte, kann den Parkschein bereits für die entsprechende Dauer des Aufenthalts lösen. Der Automat berechnet die Gebühr automatisch erst ab 8 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt vier Stunden.