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Sexuelle Nötigung Haftstrafe bleibt bestehen

Ein Zerbster wird für ein Jahr und vier Monaten vor Gericht wegen sexueller Nötigung verurteilt. Mit seiner Berufung ist er gescheitert.

Von Andreas Behling 19.02.2021, 04:00

Dessau/Zerbst l Für einen 50-jährigen Mann aus einem Ortsteil von Zerbst bleibt es bei einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau wies die Berufung zurück. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Knief hatte keinerlei Zweifel, dass sich der gelernte Schlosser im Juni, Juli und August 2018 der sexuellen Belästigung in drei Fällen schuldig machte.

„Im Kern hat das Amtsgericht schon alles richtig gemacht“, verwies der Vorsitzende der Berufungsinstanz auf die Entscheidung, die im vergangenen Mai in Zerbst ergangen war. Der Version des Angeklagten, dass es nur zu Albernheiten, Rumkaspereien und Neckereien ohne sexuelle Motivation gekommen sei, schenkte das Gericht keinen Glauben. Auch die Einlassungen der Ehefrau und Stieftochter wirkten auf die Kammer nicht überzeugend.

Vielmehr habe man feststellen können, erinnerte Knief, dass es die beiden jungen Frauen, die zu Opfern der Übergriffe wurden, auffällig unterließen, die Vorfälle über Gebühr aufzubauschen. Darüber hinaus gestützt auf das Gutachten von Steffen Dauer, der ausführte, dass ihre Aussagen zuverlässig und belastbar gewesen seien sowie über einen realen Erlebnishintergrund verfügten, fälle man hier „kein Urteil entgegen der Wahrheit“.

Die Rechtsanwältinnen Manuela Schmelzer und Susanne Schneider hatten für die im Prozess sehr introvertiert wirkenden Geschädigten betont, dass diese noch sehr wohl unter den Geschehnissen leiden. „Er hat seine Vertrauensstellung ausgenutzt, um ihre Intimsphären zu verletzten“, konstatierte Susanne Schneider. Die Vorfälle seien mit einer Verzögerung angezeigt worden, weil die Mädchen einfach Angst hatten, mit der Stieftochter des Angeklagten eine sehr gute Freundin zu verlieren.

„Meine Mandantin hat sich im Nachhinein selbst verletzt. Außerdem hat sie Zerbst verlassen, um mit der Sache abschließen zu können“, sagte Manuela Schmelzer. Und die junge Frau, die sie vertrete, ergänzte Susanne Schneider, könne aufgrund dieser Erlebnisse gegenwärtig „keine Nähe zu Männern aufbauen“. Verteidiger Hans-Peter Schulze hatte derweil darauf verwiesen, dass für den Angeklagten die Unschuldsvermutung gelten müsse.

Die Strafanzeigen seien erst gestellt worden, so der Jurist, als plötzlich Dinge aus der Vergangenheit seines Mandanten in Zerbst publik wurden, die zu Anfeindungen in sozialen Netzwerken und zu tätlichen Übergriffen führten. „Der Angeklagte bestreitet ausdrücklich, sexuelle Belästigungen vorgenommen zu haben“, so Schulze. Allerdings schätzte Psychotherapeutin Bettina Grätz ein, dass dem 50-Jährigen, der wegen einer sexuellen Nötigung Ende der 1990er Jahre längere Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war, in der Vergangenheit „wenig Grenzen aufgezeigt“ wurden.

Die Sachverständige diagnostizierte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Er erinnere vom Wesen her an einen umtriebigen Jugendlichen, der ein völlig überhöhtes Selbstkonzept besitze. Hingegen sei das Schuldbewusstsein nur oberflächlich ausgeprägt. Eine spürbare Empathie mit den Opfern sei nicht vorhanden.

Das Urteil der Berufungskammer ist noch nicht rechtskräftig.