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Bauvorhaben Stadt verzichtet auf Ausbaubeiträge

Die Stadt Zerbst verzichtet ebenso auf die Straßenausbaubeiträge. Nun muss sie drei Baumaßnahmen finanziell alleine stemmen.

Von Daniela Apel 03.02.2021, 00:01

Zerbst/Deetz/Güterglück l Seit dem 15. Dezember liegt es nun endlich vor – das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt, über das im Vorfeld lange debattiert wurde. Zuletzt sorgte die Festlegung des Stichtages für Diskussionen. Nun steht fest: Rückwirkend zum 1. Januar 2020 wird die Zwangsabgabe nicht mehr erhoben.

Für diese Regelung setzte sich auch der Zerbster Stadtrat mit einer entsprechenden Willensbekundung ein. „Wir haben zumindest mitgewirkt, die Beiträge abzuschaffen“, erklärte Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) im Haupt- und Finanzausschuss. Dort ging es nun darum, ob ebenfalls auf die Veranlagung von Maßnahmen verzichtet wird, die bis Ende 2019 noch nicht abgerechnet wurden. Denn für diese hat der Gesetzgeber eine Kann-Bestimmung erlassen. Sprich, es liegt bei den Kommunen, wie sie in diesen Fällen verfahren.

In Anbetracht der bereits im Februar 2019 verabschiedeten Willensbekundung war es für Dittmann nur logisch, die Beiträge den betroffenen Grundstückseigentümern zu erlassen. Zumal die Verwaltung deren Erhebung aufgrund der zu erwartenden, aber sich hinziehenden Entscheidung des Landes vorerst ausgesetzt hatte. Nicht zuletzt, um möglichen Rückzahlungen zu entgehen.

„Es war unser gemeinsamer Wille, die Bürger zu entlasten“, meinte Alfred Schildt (Die Linke). Uwe Krüger (SPD) sah das Ganze ein wenig anders. „Wir haben es mit der Prämisse beschlossen, dass der Einnahmeverlust durch das Land erstattet wird“, gab er zu bedenken.

Zwar wird das Land den Kostenanteil übernehmen, der durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge nun nicht mehr gedeckt ist – allerdings gilt dies nicht für Maßnahmen, die unter die Kann-Bestimmung fallen. Das bedeutet, dass die Stadt Zerbst diesen Teil der Rechnung ebenfalls selbst tragen muss.

„Woher nehmen wir das Geld?“ Diese Frage stellte sich für Uwe Krüger. „Dieses Geld fehlt definitiv“, sagte Evelyn Johannes. Die Refinanzierung sei nicht gegeben, wenn auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verzichtet werde. Das machte die Leiterin der Finanzverwaltung deutlich. Es müsse effektiv geklärt werden, wie dieser Einnahmeausfall ausgeglichen wird.

Wie Evelyn Johannes ausführte, ist der entstehende Minus-Betrag nicht auf einmal aufzubringen. Vielmehr sorgt er als „abzuschreibender Sonderposten“ für eine dauerhafte Belastung des städtischen Haushalts. Das bedeutet, dass in den nächsten 35 Jahren – so lang ist die Nutzungsdauer für Straßen und Gehwege festgelegt – entsprechende Mehrerträge zu erwirtschaften oder ein Minderaufwand zu veranschlagen ist.

Die Rede ist von insgesamt 367.204,83 Euro. Das ist die Summe der Beiträge für jene drei Maßnahmen, die von der Kann-Bestimmung betroffen sind. Zum einen handelt es sich um die grundhafte Sanierung der Zerbster Karl-Marx-Straße zwischen Bahnhofstraße und Kirschallee, wo Beitragseinnahmen von rund 338.300 Euro kalkuliert wurden. In dem Fall wären nur die direkten Anlieger zahlungspflichtig, da in der Kernstadt bislang stets einmalige Ausbaubeiträge erhoben wurden.

Das Solidaritätsprinzip hingegen galt bis jetzt im Zerbster Umland. An jeder Maßnahme wurden stets alle Grundstücksbesitzer des jeweiligen Ortes beteiligt. Das verringerte die finanzielle Last für jeden einzelnen, bedeutete aber auch, dass immer wieder mal – wiederkehrend – gezahlt werden musste. Für den Ausbau der Zerbster Straße wurde da für die Deetzer ein Gesamtbeitrag von gut 18.600 Euro errechnet, für die Sanierung des Gehweges in der Bahnhofstraße für die Güterglücker knapp 10.400 Euro.

Auch bei diesen beiden Maßnahmen lag die endgültige Entscheidung nun beim Stadtrat, ob die Bürger zur Kasse gebeten werden oder eben nicht. Im Gegensatz zum Haupt- und Finanzausschuss, der trotz des Einwurfs von Uwe Krüger einstimmig dafür votierte, auf die Straßenausbaubeiträge für die Maßnahmen in Zerbst, Deetz und Güterglück zu verzichten, stimmte der Stadtrat bei einer Enthaltung nur mehrheitlich dafür. Die Anwohner der Lusoer Straße in Zerbst waren damit die letzten in der Einheitsgemeinde, die die kritisierte Zwangsabgabe noch zahlen mussten.