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Stadtentwicklung Weichen für die Zukunft gestellt

Der Zerbster Bauausschuss erweitert sein städtebauliches Entwicklungskonzept. Zwei geplante Maßnahmen wurden nun festgeschrieben.

Von Thomas Kirchner 06.08.2020, 01:01

Zerbst l Um nichts weniger als um die Zerbster Zukunft ging es am 4. August: Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss hat sich mit dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (Isek) für die Einheitsgemeinde beschäftigt. Was auf 220 Seiten unter der sperrigen Überschrift daherkommt, ist wichtig, weil alle Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, für die Fördermittel beantragt werden sollen, in diesem Konzept festgeschrieben sein müssen.

Dies betrifft aktuell den Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule „An der Stadtmauer“ Am Plan für den Hort mit insgesamt 180 Betreuungsplätzen sowie die Vermarktung und Entwicklung des Bahnhofsgebäudes durch einen Investor. Beide Vorhaben sind derzeit nicht im Stadtentwicklungskonzept enthalten, müssen also aufgenommen werden, um entsprechende Fördermittel für die Umsetzung beantragen zu können.

In Sachen historisches Bahnhofsgebäude wollte der Ausschussvorsitzende Helmut Seidler (Freie Fraktion Zerbst, FFZ) wissen, ob es konkrete Fortschritte gibt. Dies verneinte Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD). „Abgesehen davon, dass die derzeitige Eigentümerin des Gebäudes, die Havelinda GmbH in Saarbrücken, die Genehmigung einer Spielhalle beantragt hat, gibt es keine Neuigkeiten“, so Dittmann. Den Antrag auf Eröffnung einer Spielhalle habe die Stadtverwaltung abgelehnt.

Drängender der Hintergrund für den Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule „An der Stadtmauer“: In Zerbst fehlen Hortplätze. Der Bedarf ist um ein Vielfaches höher als das Angebot – und das bereits seit mehreren Jahren. Mehrere Lösungen sind bisher an den Kosten gescheitert, sowohl der Umbau des Landkreisverwaltungsgebäudes am Fischmarkt als auch ein Neubau in der Jüdenstraße.

Um weitere 90 Hortplätze zu schaffen, soll das Dachgeschoss der Grundschule „An der Stadtmauer“ ausgebaut werden. Insgesamt würden dann 180 Plätze zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Dachgeschosses soll eine zusätzliche Nutzfläche von etwa 230 Quadratmetern für den Hortbetrieb geschaffen werden.

Für das im Jahr 2000 begonnene Bundesförderprogramm „Stadtumbau Ost – für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen“ wurde für die Stadt Zerbst bis zum 31. August 2010 bereits ein Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Städtebauförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt schreibt allerdings vor, die Stadtentwicklungskonzeptionen auf der Grundlage veränderter Schwerpunktsetzungen der Stadtentwicklung fortlaufend anzupassen.

Hintergrund: 2008 erfolgte bereits eine Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (SEK) und 2016 die Qualifizierung des SEK zu einem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept. Das Bundesinnenministerium hat, entsprechend dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode, das Förderinstrument „Städtebauförderung“ in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend weiterentwickelt.

Die städtebauliche Förderung konzentriert sich zukünftig auf die drei Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Die Ausweisung von Fördergebieten und ein integriertes Entwicklungskonzept sind wie bisher Fördervoraussetzung für eine Kommune, um in ein Programm aufgenommen zu werden.

Als neue Fördervoraussetzung kommen notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz beziehungsweise zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur – beispielsweise des Stadtgrüns. In diese Maßnahme ist das Programm „Zukunft Stadtgrün“ aufgegangen.

Die Städtebauförderung wird ab 2020 mit Bundesmitteln in Höhe von 790 Millionen Euro fortgesetzt – „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ 300 Millionen, „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ 200 Millionen und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ 290 Millionen Euro.

Am Ende stimmten die Ausschussmitglieder der Aufnahme der beiden Maßnahmen in das Isek zu – einstimmig.