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Urteil Ein Jahr Haft für offenbar Unbelehrbaren

Weil das Gericht ihn als unbekehrbar einstufte, muss ein 29-jähriger Zerbster ins Gefängnis.

Von Andreas Behling 16.12.2019, 14:27

Dessau/Zerbst l Ohne Erfolg ist ein 29 Jahre alter Zerbster vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau in Berufung gegangen. Die Kammer unter dem Vorsitz von Frank Straube fand keinen Grund, dem Mann erneut eine Bewährungschance einzuräumen. Zu oft hatte er sich vor den Schranken der Justitia als Bewährungsversager präsentiert. Die Quittung hat er jetzt erhalten. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Kennzeichenmissbrauchs muss er für zwölf Monate in Haft. Allerdings steht dem von Hans-Peter Schulze verteidigten Angeklagten noch das Rechtsmittel der Revision zu.

Wie die Verhandlung ausgehen könnte, hatte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn angedeutet. „Ich will der Beweisaufnahme nicht vorgreifen. Aber woher sich in Ihrem Fall eine günstige Sozialprognose gewinnen lässt, liegt nicht auf der Hand“, sagte Straube. Erst Mitte Januar 2019 habe das Amtsgericht Zerbst dem Angeklagten einen letzten Vertrauensvorschuss gewährt.

Und unter diesem Urteil - es ging um einen Verstoß gegen Auflagen während der Führungsaufsicht - sei die Tinte nicht mal richtig trocken gewesen, da habe der 29-Jährige gezeigt, dass die in ihn gesetzten Erwartungen nicht gerechtfertigt waren.

Keine volle Woche nach der Entscheidung setzte sich der nicht versicherte Zerbster am 22. Januar hinter das Steuer eines Opel Vectra, der keine amtlichen Kennzeichen mehr besaß. Der Mann selbst war nach der Einnahme eines Drogen-Cocktails - nachgewiesen wurden zum Beispiel Chrystal und Cannabis - nicht mehr fahrtüchtig. Und er hatte auch keine Fahrerlaubnis inne.

Von der Aussage des Angeklagten, die Betäubungsmittel habe er eingenommen, weil er zu der Zeit eine Lebenskrise durchmachte, zeigte sich Staatsanwalt Frank Pesselt geradezu erschüttert. „Von Krisen ist jeder Mensch mal betroffen. Solche Situationen sind keine Rechtfertigung für Straftaten“, fand Pesselt.

Zudem zeige ein Blick auf die insgesamt elf Vorstrafen, dass der Zerbster die Justiz seit 2007 beschäftige. „Wie oft soll das noch passieren?“ Auch sei das am Tattag genutzte Fahrzeug kein Kleinwagen gewesen. „Mit so einem Auto lässt sich schon etwas anrichten. Das ist das, was wir brauchen im Straßenverkehr“, entrüstete sich Pesselt. Denn ein möglicher Unfallgegner wäre völlig vergeblich seinem Geld nachgerannt.

In seinem Plädoyer kritisierte der Staatsanwalt, dass die angegebene Zahl von Terminen bei der Suchtberatung, das ergab sich aus den Aussagen der Bewährungshelferin, „so nicht stimmt“. Darüber hinaus sei von ihm eine frühere Arbeitsauflage bei der Zerbster Tafel bereits am dritten Tag „geschmissen“ worden. Der Verteidiger versuchte zu Gunsten seines Mandanten zu argumentieren.

Nach dem Stress mit der Freundin - die erwähnte „Lebenskrise“ - funktioniere die Partnerschaft wieder. Der ungelernte Zerbster habe auch eine feste Arbeitsstelle gefunden und sei wegen der Drogenabhängigkeit „auf eine Langzeittherapie aus“. Er glaube, so Rechtsanwalt Schulze, der Zerbster wolle die Chance nutzen. Diese sollte man ihm lassen. „Alles andere wäre nicht sinnvoll.“

Indes kam die Berufungsinstanz zu einer anderen Auffassung. „Wir haben nicht den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte sein Leben super organisiert hat und es zu keinen Rückfällen kommt“, erklärte Frank Straube. Schon zu oft seien Brücken, die dem bald 30-Jährigen gebaut wurden, von ihm nicht beschritten worden. Und letztlich sei es auch so, dass sich der Öffentlichkeit eine neuerliche Bewährungsstrafe überhaupt nicht vermitteln lasse.