1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Wurst-Dieb muss ins Gefängnis

Urteil Wurst-Dieb muss ins Gefängnis

Ein Zerbster muss für den Diebstahl einer Schlackwurst für vier Monate ins Gefängnis. Es war nicht seine erste Straftat.

Von Andreas Behling 19.12.2018, 23:01

Dessau/Zerbst l Der Dieb einer Schlackwurst, der in Zerbst zu Hause ist, muss für vier Monate ins Gefängnis. Zu dieser Entscheidung kam die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Damit hatte die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Zerbst Erfolg.

Dort war der 41 Jahre alte Angeklagte freigesprochen worden. Allerdings wich die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Frank Straube vom Antrag der Anklagebehörde ab. Diese hatte einen Freiheitsentzug von sieben Monaten gefordert. Hierfür war dem Gericht der Warenwert allerdings zu gering.

Den Ladendiebstahl hatte der Zerbster am 20. Februar 2018 in der Kaufland-Filiale der Stadt begangen. Neben der Schlackwurst gehörte eine Packung mit fünf Match-Box-Autos zu seiner Beute. Für die Strafkammer bestand kein Anlass, der Darstellung des Angeklagten zu glauben, er habe die Produkte im Gesamtwert von knapp 22 Euro nicht stehlen wollen, sondern sei lediglich auf der Suche nach einem Einkaufswagen gewesen. Diese Version sah das Gericht auch durch die Aussagen von zwei Warenbereichsleitern von Kaufland widerlegt.

Weil die Ladendetektive nicht an jedem Tag im Einsatz sind, waren die Zeugen seinerzeit selbst auch mit der Überwachung des Geschäfts betraut. Sie schilderten, dass sie den Mann, der unschlüssig wirkte und die Blicke immer wieder schweifen ließ, wegen seines auffälligen Verhaltens bereits mehrere Minuten beobachtet hatten. Als sie wegen des aufgekommenen Verdachts auf ihn zugingen, habe er unvermittelt die Richtung geändert und sei von der Gemüse- in die Getränkeabteilung gegangen. Dort habe er die Wurst, welche er hätte abwiegen müssen, um für die Preisauszeichnung zu sorgen, in ein Regal geworfen.

Die Warenbereichsleiter sahen so ihre Vermutung bestätigt und baten den Verdächtigen in das Büro. Dort legte der 41-Jährige dann noch das Spielzeug auf den Tisch.

„Wir sind von einem vollendeten Diebstahl ausgegangen“, erklärte Frank Straube. Zwar habe sich der Täter noch vor der Kassenzone aufgehalten, doch die von ihm entwendeten Produkte hätten sich in einer sogenannten Gewahrsamsenklave befunden. Durch die Wegnahme und das Verbergen der kleinen Gegenstände unter der Jacke seien sie den Blicken entzogen worden.

Der Dieb, so der Vorsitzende, habe sie einem fremden Herrschaftsbereich zugeordnet, den alten Gewahrsam gebrochen und einen neuen begründet. „Die Zeugen konnten den Gewahrsamsbruch nicht verhindern, weil sie die Ware nicht sahen“, fügte Straube hinzu.

Die Kammer sah keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. „Der Mann hat, was er selbst einsah, die Geduld der Justiz doch einigermaßen überstrapaziert.“ In seinem Bundeszentralregister standen ein paar einschlägige Vorstrafen. Und das jüngste Urteil fiel in eine laufende Bewährungszeit.

Für den Richter und seine beiden Schöffen sowie für die Staatsanwaltschaft war es der zweite Anlauf in dem Verfahren. Beim ersten Versuch hatte es der von keinem Anwalt vertretene Zerbster vorgezogen, nicht zum Gerichtstermin zu erscheinen. Straube ordnete daher die Vorführung des Mannes an. Was dieses Mal – zwei Polizisten begleiteten den Mann bis in den Saal – auch funktionierte.