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Verhandlung Gänsestreit geht vor Gericht weiter

Ein Deetzer Landwirt geht für die Freilandhaltung seiner Gänse nun vor Gericht in Halle. Dafür bereitet er sich umfangreich vor.

Von Thomas Höfs 14.08.2020, 01:01

Deetz l „Entweder siegt die Vernunft oder die Bürokratie“, sagt Landwirt Mathias Mösenthin. Zwei Jahre, nachdem er auf Anordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld auf die Freilandgänsehaltung in Deetz verzichten musste, könne er nun vor dem Verwaltungsgericht in Halle um sein Recht kämpfen, wieder Geflügel zu halten. Aufgrund einer Annahme, einer möglichen Übertragung der Vogelgrippe hatte die Kreisverwaltung dem Landwirt die Freilandtierhaltung untersagt. Obwohl es keinen Vogelgrippefall in der Nähe gegeben hat. Mathias Mösenthin setzte sich gerichtlich gegen die Bescheide zur Wehr. Das Verwaltungsgericht folgte zunächst seinem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und sah bei der Kreisverwaltung grobe Pflichtverletzungen vor der Ausstellung des Bescheides. So hatte die Behörde den Landwirt zuvor nicht angehört, was zwingend notwendig ist. In der Folge hörte die Behörde den Landwirt an und schickte einen neuen Bescheid.

Der war nun nach den Rechtsvorschriften rechtssicher. In der nun kommenden mündlichen Verhandlung wird es um den Inhalt des Bescheides gehen. Der Landwirt will die von der Kreisverwaltung gemachten Annahmen widerlegen, sagte er. „Wir haben uns gut vorbereitet“, strahlt er Zuversicht aus. Schließlich verfolgten die Freilandhalter in der ganzen Bundesrepublik den Schlagabtausch vor dem Verwaltungsgericht. In der ganzen Bundesrepublik ist die Freilandhaltung von Gänsen erlaubt und auch gewollt. Nur in Deetz könne er dies nicht, sagt er. Er sieht sich darin auch in der Berufsfreiheit verletzt.

Möglich macht die Einschränkung der Freilandgeflügelhaltung ausgerechnet eine Verordnung, die zum Schutz des vom Menschen gehaltenen Geflügels erlassen wurde. Die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest gibt den Behörden weitreichende Kompetenzen.

Eine ganze Reihe von Fachleuten hatten sich in der Vergangenheit gegen den Landkreis gestellt und die Freilandgänsehaltung nicht in Frage gestellt. Dazu gehört unter anderem der erste Ministerpräsident des Landes, Gerd Gies. Der Tierarzt war schon mehrfach auf dem Hof in Deetz und schrieb sogar einen Brief an den amtierenden Ministerpräsidenten in der Frage der Freilandgeflügelhaltung. Dass sie vom Land gewünscht ist, zeigte zudem die Tatsache, dass ein anderer Betrieb im südlichen Sachsen-Anhalt für die gleiche Haltungsmethode in einem Maisfeld vom Land ausgezeichnet wurde.

Mit der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Halle hofft der Deetzer Landwirt, dass die Frage, ob die Freilandhaltung von Gänsen wieder möglich ist, bald beantwortet wird. Eine schnelle Entscheidung wäre hilfreich, um mit der Aufzucht junger Gänse im kommenden Jahr wieder zu beginnen. Im Frühjahr bestellt er die Küken bei den Züchtern. Über viele Monate wachsen die Gänse dann in einem Maisfeld auf. Die Pflanzen dienen den Vögeln dabei sowohl als Wetterschutz und als Nahrung. Täglich sind die Tiere dabei an der Luft und Wind und Wetter ausgesetzt, wie ihre Verwandten in der Natur, die vor allem während der Vogelzugzeit vielköpfig im Elbtal zu Gast sind.