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Weiterbildung Führungskräfte drücken Schulbank

Zerbster Feuerwehrchefs nahmen bei einer Weiterbildung teil. Sie brachten sich auf den neuesten Stand, um für Notfälle vorbereitet zu sein.

Von Thomas Kirchner 15.11.2019, 05:00

Zerbst l 40 Führungskräfte aus den Zerbster Ortsfeuerwehren trafen sich kürzlich zu einer Weiterbildungsveranstaltung im Ratssaal des Zerbster Rathauses. Unter ihnen waren Ortswehrleiter, deren Stellvertreter, Gruppen-, Zug- und Verbandsführer aus dem Stadtfeuerwehrverband der Einheitsgemeinde. „Es ist jetzt das vierte Jahr, in dem wir solche Weiterbildungen direkt hier in Zerbst anbieten“, sagt Stadtwehrleiter Denis Barycza.

Ziel sei, das die Kameraden sich an den Wochenenden fortbilden können, ohne nach Job, Ausbildung und Einsätzen auch noch lange Wege auf sich nehmen zu müssen. „Innerhalb von sechs Jahren müssen die Führungskräfte der Ortsfeuerwehr mindesten 40 Weiterbildungsstunden nachweisen. Da wird das Angebot, diese hier vor Ort zu absolvieren, von den Kameraden gut angenommen. Das zeigt ja auch die Teilnehmerzahl. Und so lassen sich Fehlstunden in der Fortbildung sehr gut abbauen“, so der Stadtwehrleiter.

Organisiert werden die Weiterbildungen vom Stadtverband der Einheitsgemeinde selbst. „Wir erarbeiten einen Themen- und Stundenplan und reichen diesen beim Landkreis ein. Der Landkreis bestätigt dann die Planung. Wir schauen natürlich nach aktuellen und für Kameraden interessanten Themen“, erläutert Barycza.

Nach Abschluss der jeweiligen Fortbildung erhalten alle Führungskräfte eine Urkunde mit der Bestätigung, dass sie an der Weiterbildung mit den entsprechenden Themen und Anzahl der Stunden teilgenommen haben. „So kann am Ende jede Führungskraft nachweisen, dass die geforderte Anzahl an Stunden auch absolviert wurde“, sagt der Stadtwehrleiter.

Das schließe allerdings nicht aus, dass die Führungskräfte der Ortswehren auch an anderen, zentralen Fortbildungen, beispielsweise beim Landkreis oder beim Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge teilnehmen können oder auch müssen.

Die Ortsfeuerwehren der Stadt Zerbst/Anhalt verfügten im Moment über 89 Führungskräfte, von denen nur wenige Kameraden die 40 Fortbildungsstunden innerhalb der letzten sechs Jahre nicht erreicht haben. „Der Landkreis Anhalt Bitterfeld als Aufsichtsbehörde hat den Träger der Feuerwehr, die Stadt Zerbst/Anhalt, darauf hingewiesen, dass Führungskräfte, die die Vorgaben der Ausbildungsverordnung nicht erfüllen, ihre Funktion nicht mehr ausfüllen dürfen“, erklärt der Stadtwehrleiter weiter.

Ein Schwerpunktthema bei der jüngsten Weiterbildung seien alternative Antriebe bei Kraftfahrzeugen gewesen. „Bei technischen Hilfeleistungen, sprich Verkehrsunfällen haben es die Einsatzkräfte immer öfter mit Flüssiggas, Hybridantrieben oder Elektrofahrzeugen, dass heißt mit Batterieantrieben zu tun“, erläutert Denis Barycza.

„Diese Einsätze stellen uns vor neue Herausforderungen. Hier gibt es andere Gefahren als beispielsweise bei verunfallten Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselantrieb“, sagt der Stadtwehrleiter. Hier schaue man sich bereits gelaufene Einsätze anderer Wehren an und werte diese aus, „sodass wir Schlussfolgerungen für mögliche kommende Einsätze ziehen und die Erfahrungen anderer Kameraden einfließen lassen können“, erläutert der Stadtwehrleiter.

Weitere Themen waren unter anderem das Führen der Einsatzkräfte beim Zusammenwirken mehrerer Wehren bei Flächen- und Waldbränden sowie die Kommunikation an der Einsatzstelle oder das Führen der Einsatzkräfte bei technischer Hilfeleistung. Bei letzterem ging es speziell um die Lageerkundung, -beurteilung und -meldung sowie die entsprechenden Einsatzbefehle.

Außerdem standen verschiedene Rechtsgrundlagen, die Planung von Feuerwehreinsatzübungen, die Planung von Feuerwehreinsatzplänen und am Ende des Tages die Auswertung der Fortbildung auf dem Stundenplan der gut 40 Teilnehmer.

Auch Kreisbrandmeister Heiko Bergfeld nutzte am Ende der Veranstaltung die Gelegenheit, um die anwesenden Teilnehmer der Weiterbildung über Neuigkeiten und aktuelle Themen auf der Ebene des Landes und des Landkreises zu informieren.