Vereinheitlichung des geltenden Rechts Weitere Räte lehnen die neue Satzung zur Gewässerumlage ab
Künftig soll innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Zerbst eine einheitliche Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Nuthe/Rossel und Ehle/Ihle gelten. Anstoß für die Anpassung ist die Änderung des Wassergesetzes von Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2010, womit sich die Berechnungsgrundlage geändert hat.
Jütrichau/Steutz/Polenzko/Deetz. "Ich kann nicht drüber abstimmen, wenn ich nicht weiß, was auf die Bürger zukommt", ergriff Heinz Stange am Montagabend im Ortschaftsrat Jütrichau das Wort. Mit Blick auf die einstige Anhebung der Grundsteuer A zum Begleichen der Gewässerumlage sprach er von "abzocken". Auch Dirk Bunge erklärte, dass er mit der Satzung nicht mitgehen könne. "Ich habe das Gefühl, die machen nur dort was, wo sie rankommen", spielte er auf die Pflege der Gräben an. "Fakt ist, dass einiges verschludert wurde", fand Andreas Wronski.
"Alle jammern, sie wollen nicht bezahlen, aber sagen, macht mal mehr", nahm Andreas Fischer den Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel in Schutz, dessen Verbandsgebiet die Stadt Zerbst und ihre Ortsteile fast vollständig umfasst. Nur ganz im Norden der Einheitsgemeinde ist der Ehle/Ihle-Verband zuständig. Der Bau- und Ordnungsdezernent gab zu bedenken, dass der Nuthe/Rossel-Verband insgesamt rund 1120 Kilometer Gewässer II. Ordnung mit nur wenigen Mitarbeitern betreut. "Man schafft nicht alle Gräben." Zugleich verwies er auf Geschäftsführerin Birgit Bernstein, die stets offen für Kritik sei.
Andreas Fischer kam vorgestern gerade von einer Sitzung des Vorstandes des Nuthe/Rossel-Verbandes, dem er als Vertreter der Stadt angehört, als er im Jütrichauer Ortschaftsrat zu dem Thema Ausführungen machte. Er legte dar, dass sich das Wassergesetz von Sachsen-Anhalt geändert hat, wodurch die bereits bestehenden Gewässerumlagesatzungen an das neue Recht anzupassen sind. Das betrifft sämtliche Zerbster Ortschaften des Vorflämings sowie Hohenlepte, Nutha und Walternienburg. Alle anderen Ortschaften – einschließlich der Kernstadt – besitzen bislang keine solche Satzung. Das soll sich nun mit der Ausweitung und Vereinheitlichung der Umlage der Verbandsbeiträge ändern.
Neben Fläche spielt Erschwernis eine Rolle
Vor allem in den früheren Gemeinden der einstigen Verwaltungsgemeinschaft Zerbster Land trifft das auf Widerspruch. Gehrden, Gödnitz, Güterglück, Leps, Moritz und Nutha lehnten die Satzung bereits ab. Allein in Steutz wurde sie knapp bestätigt, obwohl auch dort argumentiert wurde, dass einst die Grundsteuer A angehoben wurde, um die Umlage zu bezahlen. "Und jetzt kriegen wir es nochmal separat", hielt Kerstin Finger das für eine doppelte Bestrafung.
In Jütrichau erklärte Andreas Fischer, dass die Umlage auf die Bürger abgewälzt werden muss. Auf die Ausschöpfung aller Einnahmenquellen pocht nicht zuletzt die Kommunalaufsicht, vor allem, wenn eine Kommune ein Defizit im Haushalt aufweist. "Und wir erwarten, dass der Haushaltsplan 2011 schwer auszugleichen ist", sagte der Bau- und Ordnungsdezernent.
Mit der Zahlung einer Steuer sei kein Anspruch auf eine Leistung verbunden, betonte die Jütrichauer Ortsbürgermeisterin Dorit Dalchow. Zugleich ließ sie nicht unerwähnt, dass die Grundsteuer A seit ihrer Anhebung 1997 nicht mehr angefasst wurde und der Hebesatz durch den Gebietsänderungsvertrag in den nächsten zehn Jahren so bleibt. Als vorteilhaft betrachtete sie ebenfalls, dass in Zukunft alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet herangezogen werden. Damit verteile sich die umzulegende Summe auf mehr Schultern.
"Über welche Summe reden wir?", erkundigte sich Markus Pfeifer. Für 2009 – die Veranlagung erfolgt stets rückwirkend im darauffolgenden Jahr – erhob der Nuthe/Rossel-Verband 7,45 Euro pro Hektar. In Zukunft basiert die Umlage aber nicht mehr allein auf der Fläche. In die Berechnung hinein spielt ein Erschwernisbeiträg, für den die Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Einwohner maßgebend ist und für den 1,50 Euro pro Kopf im Gespräch sind. Dafür sinkt dann wohl der Hektarbeitrag etwas. Bei den Summen lohnte sich nach Ansicht von Markus Pfeifer die ganze Diskussion nicht.
Im Vorfläming gibt es positive Voten
Unterdessen fragte sich Udo Süßdorf, warum sie überhaupt über die Satzung abstimmen, wenn am Ende sowieso der Stadtrat entscheidet. Zum einen seien sie als Ortschaftsrat formal anzuhören. Zum anderen könnten sie konstruktive Hinweise geben, entgegnete Dorit Dalchow. So überlegte sie, ob man nicht in die Satzung aufnehmen könnte, dass derjenige, der einen mit Technik schwer erreichbaren Graben an seinem Grundstück selbst per Hand räumt, einen geringeren Erschwernisbeitrag zahlt. "Wie willst Du Eigenleistung abrechnen? Und wer darf an welchen Graben ran?", bezweifelte Andreas Fischer, dass das möglich ist. Die Anfrage schade ja nicht, ließ sie Dorit Dalchow im Protokoll festhalten. Die Satzung fiel im Jütrichauer Ortschaftsrat übrigens einstimmig durch.
Genau gegenteilig war das Votum in Deetz, wo die Ratsmitglieder dem Paragraphenwerk geschlossen zustimmten. Auch der Ortschaftsrat Polenzko bestätigte die neue Gewässerumlagesatzung einstimmig. Diskutiert wurde über die Satzung, "die uns in den letzten Jahren schon viel beschäftigt hat", wie Ortsbürgermeisterin Ruth Buchmann dazu kommentierte, nicht mehr. Einzig Paulus Rozing stellte fest, dass es doch bislang viel einfacher war, dass der jeweilige Nutzer bzw. Pächter bezahlt hat. Mit dem Hinweis der Ortsbürgermeisterin, dass es hier nur um die Regelung geht, wer wann zu zahlen hat, wohingegen die Höhe der Umlage jährlich neu festgelegt und beschlossen wird, fand die Abstimmung statt.