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Zählung Sind alle Hunde angemeldet?

In Zerbst soll jetzt überprüft werden, ob wirklich jeder Hund angemeldet ist.

Von Daniela Apel 12.10.2018, 01:01

Zerbst l Derzeit sind 2277 Hunde steuerlich in der gesamten Einheitsgemeinde erfasst – davon 904 in der Stadt Zerbst. Dass diese Zahl der tatsächlichen Anzahl aller Hunde entspricht, wird immer mal wieder in den Ortschaftsräten und im Stadtrat angezweifelt – zuletzt in der Diskussion um die Erhöhung der Hundesteuer im Zuge der Haushaltskonsolidierung. Viele Hunde seien nicht gemeldet, vermutete beispielsweise Katrin Wecke, Ortschaftsratsmitglied in Dobritz. Auch in Deetz und Zernitz gibt es Bedenken.

„Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass viele Halter der Anmeldepflicht nicht nachgekommen sind“, bestätigt Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella. Mitunter falle dies bei Routine-kontrollen – beispielsweise des ruhenden Verkehrs auf – oder wenn sich jemand vom ständig bellenden Hund des Nachbarn gestört fühlt.

Die geforderte Zählung aller Hunde können die Mitarbeiter des Ordnungsamtes personell jedoch nicht leisten. „Diese Kapazitäten haben wir nicht“, räumt die Amtsleiterin ein. Aus diesem Grund hat sich die Stadt entschieden, die Firma Springer Kommunale Dienste Düren mit einer Hundebestandsaufnahme zu beauftragen.

„Durch die Befragung sämtlicher Haushalte in Zerbst und den dazugehörigen Ortsteilen sollen alle vorhandenen Hunde ermittelt werden“, erläutert Kerstin Gudella. Sie ist selbst gespannt, zu welchem Er- gebnis die Aktion führen wird.

Wenn die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Hunde aufgedeckt ist, könnte dies der Stadt neben dem erklärten Ziel der Steuergerechtigkeit natürlich auch höhere Einnahmen bescheren.

Für dieses Jahr sind Hundesteuereinnahmen von 128.300 Euro veranschlagt. Die Summe resultiert aus der Anzahl der gemeldeten Hunde und den zum 1. Januar 2018 angehobenen Steuersätzen.

Mitte Oktober soll die geplante Erfassung beginnen, die voraussichtlich bis Jahresende andauert. „Die Mitarbeiter der Firma sind montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 17 Uhr unterwegs“, informiert die Ordnungsamtsleiterin. Sie werden von Tür zu Tür gehen und können sich entsprechend ausweisen. „Die Wohnungen werden durch die Mitarbeiter nicht betreten und es werden keine Gebühren oder Steuern vor Ort erhoben“, betont Kerstin Gudella. Die Auskünfte sind freiwillig.

Wenn bei der Befragung allerdings festgestellt wird, dass jemand einen nicht angemeldeten Hund besitzt, muss der betroffene Halter mit einer rückwirkenden Steuerzahlung rechnen. Denn jeder, der sich einen oder mehrere Hunde zulegt, ist verpflichtet, seine Vierbeiner innerhalb von drei Monaten schriftlich bei der Stadtverwaltung anzumelden.

Das regelt die Hundesteuersatzung der Einheitshemeinde Zerbst. In dieser ist ebenfalls festgehalten, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Das bedeutet, wer seinen Hund nicht anmeldet, muss mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro rechnen.

„Wir möchten deshalb noch einmal darauf hinweisen, dass die Meldepflichten zwingend zu beachten sind“, betont Kerstin Gudella. Sie bezieht sich damit ebenfalls auf die Abmeldung von Hunden.

Eine solche ist vorzunehmen, wenn man den Hund aus vielfältigen Gründen nicht mehr behalten kann, aber auch in dem Fall, wenn der treue Vierbeiner stirbt und man sich unmittelbar danach einen neuen Hund anschafft.

An- beziehungsweise Abmeldeformulare für Hunde finden sich im Internet. Die Hundesteuersatzung ist unter dem Link „Stadtrecht“ einsehbar.