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Haftstrafe für 46-jährigen Zerbster fährt seit 1986 ohne Führerschein

Von Franziska Werner 06.02.2014, 02:23

Zerbst l Ein 46 Jahre alter Mann musste sich gestern vor dem Amtsgericht Zerbst wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Sein Vorstrafenregister ließ den Schluss zu, dass der Mann gewohnheitsmäßig ohne Führerschein unterwegs ist - und das bereits seit 1986. "Da reichen zwei Hände nicht aus, um zu zeigen, wie oft sie deshalb schon vor Gericht gestanden haben", kommentierte Richter Thomas Krille die Verlesung des Vorstrafenregisters.

Diese dauerte mindestens fünf Minuten, denn der Angeklagte hatte sich seit Mitte der 80er Jahre eine ganze Menge zu Schulden kommen lassen. Fahren ohne Fahrerlaubnis war dabei nur ein Vergehen unter vielen. Der Empfänger von Sozialleistungen hatte darüber hinaus schon wegen Diebstahls, Urkundenfälschung, dem Erwerb von Betäubungsmitteln und in 81 Fällen wegen Betrugs vor Gericht gestanden und auch mehrfach im Gefängnis gesessen.

Führerschein wäre legal möglich gewesen

Das wiederholte Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte ihm in der Vergangenheit eine Sperre zum Erwerb des Führerscheins wegen charakterlicher Nicht-Eignung eingebracht. Diese war jedoch 2007 abgelaufen. Der Mann hätte also inzwischen einen Führerschein erwerben können, um damit ganz legal Auto zu fahren. So sah das auch Richter Krille. "Das habe ich gar nicht gewusst", beteuerte der Angeklagte.

In dem vorliegenden Fall habe er deshalb aus einer Art Notstand heraus gehandelt. Ein Kumpel habe dringend ein Auto zum Schrottplatz befördern wollen, es aber wegen einer Erkrankung nicht selbst tun können. "Komm, egal, ich mach das für dich", habe er dem Kumpel versichert. Dumm nur, dass das Auto bereits so schrottreif war, dass es auf dem Weg einer Polizeistreife auffiel. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich, dass der Zerbster ohne Führerschein gefahren war. "Ich habe doch gerade erst mein Leben wieder in den Griff bekommen", erklärte der Angeklagte, wohl um einem erneuten Aufenthalt im Strafvollzug zu entgehen.

Sechs Monate Haftstrafe

Vater sei er vor zwei Tagen geworden.Mit der Mutter des Kindes lebe er in einer gemeinsamen Wohnung, ergänzte Pflichtverteidiger Sven Schneider. "Bei ihren Vorstrafen kommt bei mir nicht einmal ansatzweise Optimismus für eine günstige Sozialprognose auf", erklärte Krille. Sein Urteil lautete deshalb: Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung. "Schwachkopp", murmelte der Angeklagte beim Verlassen des Gerichtssaals. Wen er damit meinte, sagte der Angeklagte nicht.