Kriminalität Zerbster Stalking Opfer zwischen Hoffen und Bangen: Täter legt Revision beim Bundesgerichtshof ein
Der Täter hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bulgare wurde zwar vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen, jedoch seine Einweisung angeordnet. Wie hat der Bundesgerichtshof entschieden? Kann das Opfer nun aufatmen?
Aktualisiert: 05.06.2025, 07:49

Zerbst - Die 2. Strafkammer hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in drei Fällen zwar freigesprochen, jedoch seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.