1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Zerbster muss wegen Besitz von Kinderpornos in Haft: Vorbestrafter erscheint nicht vor dem Landgericht

Urteil wegen Kinderpornografie Zerbster muss wegen Besitz von Kinderpornos in Haft: Vorbestrafter erscheint nicht vor dem Landgericht

Für ein Jahr und neun Monate muss ein Zerbster ins Gefängnis. Auf seinem Handy und einem Speicherstick wurden dutzende kinderpornografische Fotos und Videos gefunden. Und das war nicht seine erste Straftat. Bei der Berufungsverhandlung in Dessau erschien der 38-Jährige nicht, die er selbst angestoßen hatte.

Aktualisiert: 30.06.2021, 11:13
 Einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten sieht ein Mann aus einem Ortsteil von Zerbst entgegen. Auf seinem Handy wurden kinderpornografische Schriften entdeckt.
Einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten sieht ein Mann aus einem Ortsteil von Zerbst entgegen. Auf seinem Handy wurden kinderpornografische Schriften entdeckt. Symbolfoto: dpa

Dessau/Zerbst - abe

Einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten sieht ein Mann aus einem Ortsteil von Zerbst entgegen. Der 38-Jährige blieb ohne ausreichende Entschuldigung der Berufungsverhandlung fern, die er selbst angestrengt hatte. Der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau blieb daher keine andere Wahl, als das Rechtsmittel des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Zerbst, das am 16. März 2021 ergangen war, zu verwerfen.

Der Mann, auf dessen Erscheinen auch sein Verteidiger Hans-Peter Schulze vergebens wartete, war wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften zur Verantwortung gezogen worden. Die Taten hatten sich im Zeitraum zwischen März 2019 und Januar 2020 zugetragen. „Zum Verbleib meines Mandanten kann ich keine Auskunft geben“, sagte Schulze. Wie üblich sei der Mann nochmals angeschrieben worden, um die Verteidigungsstrategie zu besprechen. „Aber darauf kam keine Reaktion mehr.“

1200 Fotos und 1000 Videos beim Zerbster entdeckt

Aus der Warte des Verteidigers wäre es wichtig gewesen, wenn der Angeklagte einen gültigen Arbeitsvertrag hätte vorweisen können. Zudem sollte er einen Beleg mitbringen, dass er eine psychiatrische Behandlung in Angriff genommen hat. „Diesbezüglich ist nichts von ihm geliefert worden“, musste Hans-Peter Schulze einräumen.

Bei dem 38-Jährigen waren nach polizeilichen Ermittlungen ein USB-Stick und ein Smartphone gefunden worden, auf denen er Dateien mit kinderpornografischem Inhalt abgespeichert hatte. Dass dem Schöffengericht der ersten Instanz kein anderer Spielraum blieb, als den Zerbster hinter Gitter zu schicken, zeigte sich daran, dass er erst im Juni 2018 einschlägig auffällig geworden war.

Damals war es dem Gericht noch möglich erschienen, ihm eine 15-monatige Bewährungsstrafe aufzuerlegen. Die Chance war vertan, als sich die Taten mitten in der laufenden Bewährungszeit wiederholten. Auf dem Handy und dem Speicherstick, die im Rahmen des aktuellen Verfahrens ausgewertet wurden, hatten die Ermittler knapp 1200 entsprechende Fotos und ungefähr 1000 Videos gesichert.