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Gemeinde gibt Unterhaltungsverband Flächen- und Einwohnerzahlen als Berechnungsgrundlage Harzerin zweifelt an korrekter Beitragshöhe

Von Gudrun Oelze 07.04.2014, 01:28

Beim Unterhaltungsverbandsbeitrag für das Jahr 2014 wurde einer in Elbingerode wohnenden Leserin auch der vor Monaten gestorbene Vater als im Haushalt lebende Person angerechnet.

"Ich kann nicht nachvollziehen, warum bei der Berechnung Daten aus dem Jahr 2012 zugrunde gelegt werden. Bei einer Fälligkeit des Betrages zum 1. Juli 2014 könnte man doch die Daten vom Meldeamt per 31.12.13 verwenden", meint die Harzerin.

Das sieht man bei der Stadt Oberharz am Brocken, die Pflichtmitglied in den Wasser-Unterhaltungsverbänden "Ilse/Holtemme", "Selke/Obere Bode" und "Helme" ist, anders. Die fälligen Verbandsbeiträge werden nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen auf die Umlageschuldner umgelegt, teilte man dem Leser-Obmann mit. "Schuldner der Umlage ist vorrangig, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen und zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks ist" - in diesem Fall unsere Leserin aus Elbingerode. Wie alle anderen habe sie auch einen sogenannten Erschwernisbeitrag zu zahlen, der abhängig von der Einwohnerzahl bestimmt wird. Nach der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalts sei Stichtag dafür der 31.12. des vorletzten Jahres.

"Für das Veranlagungsjahr 2014 ist somit der 31.12.2012 maßgebend, eine Berechnung gemäß 31.12.2013 rechtlich nicht möglich", wurde uns mitgeteilt. Die Berücksichtigung des 2013 gestorbenen Vaters bei dieser 2014er-Abgabe sei daher rechtmäßig.

Zudem sei die Stadt Oberharz am Brocken verpflichtet, dem Unterhaltungsverband die entsprechenden Flächen- und Einwohnerzahlen rechtzeitig zu melden, also im Herbst für die Beitragsrechnung des Folgejahres. "Die Veranlagung wird nur aufgrund gemeldeter Zahlen durchgeführt. Auch daher ist keine Erhebung zum Stichtag 31.12.2013 möglich", lautete die Auskunft der Stadtverwaltung.