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Regeln für Fahrgemeinschaften Gemeinsam fahren - aber sicher

08.04.2015, 01:15

Stuttgart (dpa) l Feste Fahrgemeinschaften zur Arbeit sparen Kosten und Nerven - denn für ein Fahrzeug lässt sich womöglich schneller ein Parkplatz finden als für fünf. Damit es mit den Kollegen im Wagen dauerhaft funktioniert, sind einige Absprachen nötig. Der Auto Club Europa (ACE) gibt einen Überblick:

l Zeiten absprechen: Feste Treffzeiten sind unabdingbar, um Ärger unter den Kollegen zu vermeiden. Wer sich verspätet, muss anrufen. Am besten vereinbart man schon im Vorhinein, wie lange man wartet, wenn sich jemand verspätet. Dann können die Kollegen ohne schlechtes Gewissen losfahren.

l Versicherungsschutz: Eine Insassenunfallversicherung ist für die Fahrgemeinschaft zur Arbeit unnötig. Denn sie ist schon versichert - über die Kfz-Haftpflicht des Fahrers und die zuständige Berufsgenossenschaft. Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind nur bedingt erlaubt: Ein Stopp an der Tankstelle ist in Ordnung. Ein Umweg, um im Supermarkt einzukaufen, dagegen nicht - dann geht der Versicherungsschutz verloren.

l Schriftliche Abmachung: Schließen sich mehrere Personen zusammen, um in einem Auto eine gemeinsame Fahrt anzutreten und sich dafür die Kosten zu teilen, entsteht dadurch rechtlich gesehen schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten. Kommt der Fahrer etwa nicht, setzt er sich Schadenersatzansprüchen und der Erstattung von Taxikosten aus.

Die vollständige Entfernungspauschale lässt sich auch als Mitglied einer Fahrgemeinschaft beantragen. Für die Steuervergünstigungen ist es unerheblich, ob man mit drei Kollegen oder alleine zur Arbeit pendelt. Vereinbart man eine Kostenteilung, darf diese nicht in den gewerblichen Bereich abrutschen: Der Fahrer darf nicht mehr Geld einsammeln, als die Fahrten kosten, und muss seinen eigenen Anteil zahlen.