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Bundestag stimmt morgen über Gesundheitsgesetz ab Einstieg in die Kopfpauschale durch offene Zusatzbeiträge

Von Steffen Honig 11.11.2010, 05:14

Wenn es eine Konstante im deutschen Gesundheitswesen gibt, ist dies der chronische Finanzmangel. Dem Problem soll das schwarz-gelbe Gesundheitsgesetz, über das der Bundestag morgen abstimmt, abhelfen. Zumindest für das kommende Jahr.

Um das erwartete Defizit von rund 11 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung zu decken, werden neben geplanten Einsparungen vor allem die Versicherten zur Kasse gebeten. Die Änderungen haben es in sich: Der Beitragssatz soll vom 1. Januar an von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Gleichzeitig wird der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent eingefroren. Außerdem sollen die bisherigen Höchstgrenzen für Zusatzbeiträge fallen. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) gibt sich zufrieden: "Das System ist durchfinanziert."

Regelwerk mit FDP-Stempel

Im Prinzip mag das stimmen. Doch schon gibt es Diskussionen, wie sich die nach oben offenen Zusatzbeiträge wohl weiter entwickeln. Dies ist nach den Vorstellungen der Koalition schließlich der alleinige Posten, mit dem weitere Verteuerungen ausgeglichen werden sollen. Der Ersatzkassenverband hat bereits mehr Zusatzbeiträge für 2011 prophezeit. Gegenwärtig müssen die Mitglieder von zwölf Kassen diesen Aufschlag zahlen. Wie viele und welche Kassen sich im kommenden Jahr dieses Finanzierungsinstrumentes bedienen, ist offen. Um die Belastungen für die Versicherten abzufedern, wird ein neuer Sozialausgleich eingeplant. Er soll dann gezahlt werden, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens eines Kassenmitglieds übersteigt.

Was einigermaßen gerecht zu sein scheint, ist es nach Auffassung von Sozialverbänden nicht. Denn der Sozialausgleich soll nicht alle Einkommensarten berücksichtigen, sondern nur das Lohneinkommen. Die sozial Schwächsten hätten das auszubaden. Diese Berechnungsgrundlage wird auch von seiten der Arbeitgeber bemängelt, die zudem mehr Bürokratie befürchten, weil der Ausgleich über die Betriebe abgewickelt werden soll.

Laut Gesundheitsministerium dient das neue Regelwerk mit FDP-Stempel mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Für die angestrebte Entkopplung der Gesundheits- von den Arbeitskosten verschiebt sich aber die Belastung in einem Maße in Richtung der gesetzlich Versicherten, wie es das bisher in Deutschland nicht gab. Grundsätzlich bedeuten die Änderungen eine Erosion der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung.

Damit wird die alte Auseinandersetzung zwischen Kopfprämie und Bürgerversicherung im Gesundheitssystem neu angefacht. Die SPD als Verfechter der Bürgerversicherung zieht daher gegen die Rösler-Reform mit ihrem Kopfpauschalen-Anteil zu Felde. Die Sozialdemokraten fordern ein einheitliches System der Krankenversicherung mit einer einheitlichen Vergütungsordnung für Ärzte, teils auch durch Steuern finanziert.

Die SPD läuft, wie auch einige CDU/CSU-Politiker oder Verbraucherschützer, Sturm gegen weitere geplante Neuerung: die vom Gesundheitsminister geplante Einführung einer Vorkasse beim Arzt auch für Kassenpatienten.

Schritt in die "Drei-Klassen-Medizin"

Während Rösler damit das transparente Prinzip der Privatkasse auf die gesetzlichen Versicherungen übertragen will, sprechen Kritiker von einer kommenden "Drei-Klassen-Medizin". Die Patientenschaft in Deutschland zerfiele demnach in Privatversicherte, gesetzlich Versicherte mit der Kostenerstattung und die gewöhnlich Versicherten, denen die Behandlung als "Sachleistung" der Kasse bezahlt wird.

Ärzten könnte das entgegenkommen, da mühsame Abrechnungen mit der Kasse entfallen würden. Verbraucherschützer aber befürchten, dass bei Vorauszahlung in der Arztpraxis der Kostendruck auf die Patienten abgewälzt wird.

Krankenkassen monieren, dass Behandlungsbedürftige den Arztbesuch scheuen könnten, weil sie nicht genug Geld für eine Vorauszahlung hätten. Gewiss keine guten Aussichten für ein gedeihliches Verhältnis zwischen Arzt und Patient.