Urteil zum Gentechnikgesetz Rechtssicherheit

Von Rudi-Michael Wienecke 25.11.2010, 05:14

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Wer gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, wird in einem Standortregister geführt und muss für eventuelle Schäden voll haften.

Ist dieses Urteil schädlich für die Entwicklung der Gentechnik? Nein, es ging um nicht mehr, aber auch nicht weniger als Rechtssicherheit. Wissenschaftler, Unternehmen und Anbauer haben nun einen klar definierten Rahmen, in dem sie sich bewegen dürfen. Wer auf freier Fläche gentechnisch veränderte Organismen anbaut, muss sich nach wie vor der Auswirkungen auf Nachbarn und Umwelt bewusst sein. In Sachsen-Anhalt, einem traditionellen Standort der Pflanzenzüchtung, kann aber weiter geforscht werden. Vielleicht liegen ja in nächster Zeit Ergebnisse vor, die auch den militantesten Feldzerstörer vom Unsinn seines Tuns überzeugen. Diese letzten Argumente scheinen bisher gefehlt zu haben.