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Lärmschutz systematisch verfehlt Anwohner klagten gegen BER-Bauherren

27.04.2013, 01:20

Berlin (AFP) l Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Anwohner-Forderungen nach einem stärkeren Schallschutz am künftigen Großflughafen BER Recht gegeben. Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur muss laut einem Gerichtsbeschluss von Donnerstag sicherstellen, dass 55 Dezibel in Innenräumen tagsüber nicht überschritten werden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Kläger waren laut Gericht Eigentümer von Grundstücken im Umfeld des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg. Sie hatten gegen die Auslegung von Lärmschutzfragen durch die Bauherren geklagt. Diese wollten den Maximalpegel von 55 Dezibel in Innenräumen regelmäßig tagsüber überschreiten. 55 Dezibel gelten als Richtwert für Zimmerlautstärke. Ein höherer Schallpegel wird häufig als Belästigung empfunden.

Kosten könnten auf 600 Millionen Euro steigen

Das Gericht gab den Klägern Recht. Es sprach ihnen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder auf den Einbau von Schallschutzmaßnahmen zu. Diese sollen sicherstellen, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern höhere Maximalpegel als 55 Dezibel "in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch insgesamt weniger als einmal auftreten", so das Gericht. Das bedeutet faktisch, dass der Grenzwert von 55 Dezibel überhaupt nicht überschritten werden darf.

Laut Gericht bleibt der von den BER-Bauherren bisher angebotene Schallschutz hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurück und "ist daher unzureichend". Die Bauherren hätten die Schutzauflagen "systematisch verfehlt". Laut Recherchen des RBB-Fernsehens könnte der Gerichtsbeschluss die BER-Baustelle wesentlich teurer machen. Statt "305 Millionen Euro" zusätzlich müssten nun "600 Millionen Euro" veranschlagt werden.