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Europäischer Gerichtshof soll klären, was die Währungshüter dürfen Karlsruhe geht mit EZB-Politik ins Gericht

Wir kaufen ohne Limit Anleihen klammer Staaten - mit dieser Ankündigung
beruhigte EZB-Chef Draghi in der Hochzeit der Euro-Krise die Märkte.
Aber darf die EZB das? Das Bundesverfassungsgericht sagt Nein und lässt
nun den Europäischen Gerichtshof entscheiden.

08.02.2014, 01:28

Karlsruhe (dpa) l Das Bundesverfassungsgericht stellt das Herzstück der Euro-Rettung infrage: Die Karlsruher Richter bezweifeln, dass die Europäische Zentralbank unbegrenzt Staatsanleihen von klammen Euro-Staaten kaufen darf. Diesen Ankauf hatte die EZB auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise im Sommer 2012 versprochen, jedoch nie vollzogen. Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte. Nun soll nach dem Willen der höchsten deutschen Richter der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, was die Währungshüter bei der Euro-Rettung dürfen, und was nicht.

Das Programm, das im Fachchinesisch OMT heißt, sieht in Kurzform so aus: Wenn sich klamme Staaten nur noch zu sehr hohen Zinsen frisches Geld leihen können, soll die EZB eingreifen und Staatsanleihen der betroffenen Länder kaufen. Kritiker werten dies als verbotene Staatsfinanzierung durch die EZB.

EZB-Präsident Mario Draghi hatte diese Maßnahme im Sommer 2012 mit den Worten angekündigt: "Die EZB wird alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten. Und glauben Sie mir - es wird ausreichen." Das wird bis heute als Wendepunkt der Euro-Schuldenkrise gesehen.

Die Karlsruher Richter sind aber mehrheitlich der Ansicht, dass die EZB damit ihre Kompetenzen überschreitet: "Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein". Deshalb solle der Europäische Gerichtshof den Fall prüfen. Es ist das erste Mal, dass das Verfassungsgericht dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegt.

Die EZB dürfe nach den Europäischen Verträgen keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben, sagt Karlsruhe weiter. Außerdem gehen die Richter davon aus, dass der Beschluss gegen das im europäischen Recht festgeschriebene Verbot einer Mit-Finanzierung von Staatshaushalten verstößt.

Die Währungshüter in Frankfurt widersprachen umgehend: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist." Auch die EU-Kommission hält das Anleihen-Kaufprogramm für rechtmäßig, wie ein Sprecher sagte.

Der CSU-Vize und Euro-Skeptiker, Peter Gauweiler, sah sich dagegen durch die Karlsruher Entscheidung bestätigt. Das Gericht habe erkannt, dass Draghi "zu verschleiern versucht hat, dass die EZB in Wirklichkeit mit dem Geld der Steuerzahler die Finanzierung der überschuldeten Staaten subventioniert", hieß es in einer Mitteilung. Gauweiler ist einer der Kläger in dem Fall.